Grundbuchauszug
Bestellung eines Grundbuchauszugs (Bestellbedingungen)
Voraussetzungen
Beachten Sie die nachstehenden Ausführungen/Bestellbedingungen.
Ablauf
Das bestellte Dokument (inkl. Gebührenrechnung bei Bestellungen aus der Schweiz) wird ausschliesslich der Bestellerin resp. dem Besteller per Post zugestellt. Eine Zustellung per E-Mail ist nicht möglich.
Hinweise zum Grundbuchauszug
Es wird zwischen einem vollständigen und einem öffentlichen Auszug unterschieden. Der öffentliche Grundbuchauszug enthält ausschliesslich die öffentlichen Daten gemäss Art. 26 GBV:
- die Bezeichnung des Grundstücks und die Grundstückbeschreibung
- den Namen und die Identifikation des Eigentümers oder der Eigentümerin
- die Eigentumsform (Quoten bei Miteigentum und Angabe Gemeinschaftsverhältnis bei Gesamteigentum)
- das Erwerbsdatum
- die Dienstbarkeiten und Grundlasten
- die öffentlichen Anmerkungen gemäss Art. 26 Abs. 1 c GBV
Die Grundpfandrechte sind nur auf dem vollständigen Grundbuchauszug ersichtlich:
- Muster Grundbuchauszug mit öffentlichen Daten (PDF, 2 Seiten, 320 KB)
- Muster vollständiger Grundbuchauszug (PDF, 2 Seiten, 324 KB)
Hinweise zur Eigentümerbestätigung und zum Eigentümerauszug
Über das gleiche Formular können Eigentümer als Besteller eine Eigentümerbestätigung oder einen Eigentümerauszug bestellen:
- Die Eigentümerbestätigung entspricht einem öffentlichen Grundbuchauszug:
Muster Grundbuchauszug mit öffentlichen Daten als Eigentümerbestätigung (PDF, 2 Seiten, 320 KB) - Aus dem Eigentümerauszug ist ersichtlich, bei welchen Grundstücken im Kanton Aargau eine Person als Grundeigentümer/in eingetragen ist. Der Eigentümerauszug ist nicht unterzeichnet:
Muster Eigentümerauszug (PDF, 1 Seite, 226 KB)
Fristen und Termine
Der Versand der bestellten Dokumente erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Arbeitstagen per A-Post, sofern alle notwendigen Angaben vorhanden sind.
Kosten
Allgemeines
Die Gebührenrechnung wird bei Bestellung aus der Schweiz zusammen mit dem bestellten Dokument verschickt.
Bei Bestellung aus dem Ausland muss die Gebührenrechnung zum Voraus bezahlt werden.
Grundbuchauszug
- Vollständiger bzw. öffentlicher Grundbuchauszug: Fr. 30.00
- Werden gleichzeitig Auszüge für mehrere Grundstücke derselben Eigentümerschaft bestellt, beträgt die Gebühr für jeden weiteren Auszug (ab dem 2. Grundstück): Fr. 15.00.
- Auslagen (namentlich Porto)
Eigentümerbestätigung
- Öffentlicher Grundbuchauszug als Eigentümerbestätigung: Fr. 30.00
- Werden gleichzeitig Bestätigungen für mehrere Grundstücke derselben Eigentümerschaft bestellt, beträgt die Gebühr für jede weitere Bestätigung (ab dem 2. Grundstück): Fr. 15.00
- Auslagen (insbesondere Porto)
Eigentümerauszug
- Eigentümerauszug: Fr. 30.00
- Auslagen (insbesondere Porto)