Kollektivgesellschaft Neueintragung
Infos Neueintragung Kollektivgesellschaft
Voraussetzungen
Sie haben sich über die Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen informiert, sind sich über die daraus resultierenden Rechtsfolgen, insbesondere Steuerfolgen, bewusst und haben allenfalls zusammen mit einer Fachperson (Treuhänder, Notar, Anwalt) geklärt, welche Rechtsform für Sie die richtige ist. Sie und die weiteren Gesellschafter haben sich für die Kollektivgesellschaft entschieden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Identität der im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen auf der Grundlage eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte nachgewiesen werden muss.
Merkblatt Personenidentifikation (PDF, 1 Seite, 43 KB)
Ablauf
1. Abklärungen
Bevor Sie den Handelsregistereintrag vornehmen, sollten Sie die gesetzlichen Auflagen für Ihre Tätigkeit prüfen. Klären Sie zum Beispiel, ob alle Arbeitnehmer über die gegebenenfalls notwendigen Arbeitsbewilligungen verfügen, oder informieren Sie sich über Versicherungsbedürfnisse und Versicherungspflichten, auch betreffend Geschäftsrisiken.
Die kantonale Standortförderung berät Sie gerne zum richtigen Vorgehen bei der Firmengründung und vermittelt Ihnen wichtige Kontakte.
Standortförderung(öffnet in einem neuen Fenster)
Die Dienstleistungen der kantonalen Standortförderung sind kostenlos:
- Informationen und Kurse zur Firmengründung
- Beurteilung des Businessplans
- Aufzeigen der diversen Gesellschaftsformen
- Informationen zu Finanzierungs- und Coaching-Möglichkeiten
- Vermittlung von Immobilien
- Beratung zu den Themen Steuern, Versicherungen, Berufsausübungs- und Arbeitsbewilligungen
- Netzwerkanlässe für Neuunternehmer/-innen
Standortförderung - Bewilligungen(öffnet in einem neuen Fenster)
Machen Sie sich Gedanken über die Firmenbildung und beachten Sie dazu auch unsere Wegleitung.
Wegleitung Kollektivgesellschaft
Sie können beim Handelsregisteramt ( info.hra@ag.ch ) eine Prüfung über die rechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Firma und beim Eidgenössischen Handelsregisteramt eine Firmenrecherche (Prüfung, ob bereits eine gleichlautende Firma im Handelsregister eingetragen ist) in Auftrag geben.
Eidgenössisches Handelsregisteramt(öffnet in einem neuen Fenster)
2. Eintrag ins Handelsregister
Die Kollektivgesellschaft ist in das zuständige kantonale Handelsregister des Ortes einzutragen, an dem sie ihren Sitz hat.
3. Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau
Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau.
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau(öffnet in einem neuen Fenster)
4. Mehrwertsteuer
Mit der Eintragung in das Handelsregister bekommen Sie automatisch eine Unternehmensidentifikationsnummer UID zugeteilt. Diese hat zugleich die Funktion als Firmanummer wie auch als Mehrwertsteuernummer.
5. Eintragung ins Handelsregister
Sie können das notwendige Formular direkt beim Handelsregisteramt ausfüllen. In diesem Fall nehmen Sie bitte eine gültige ID oder einen gültigen Pass mit. Nach Zahlung der Eintragungsgebühren wird der Eintrag vorgenommen. Den bestellten Handelsregisterauszug erhalten Sie rund eine Woche nach Eintrag per Post an die Geschäftsadresse zugeschickt.
Es ist auch möglich, dass Sie das Anmeldeformular unter der Rubrik "Formulare" herunterladen, die notwendigen Unterschriftsbeglaubigungen auf der Gemeinde, einem Notar oder direkt auf dem Handelsregisteramt vornehmen lassen und uns die vollständigen Unterlagen per Post zukommen lassen. Wir werden Ihnen nach der materiellen Prüfung der Unterlagen die Rechnung zukommen lassen. Nach Eingang der Zahlung werden wir die Eintragung vornehmen. Den bestellten Handelsregisterauszug erhalten Sie rund eine Woche nach Eintrag per Post an die Geschäftsadresse zugeschickt.
Benötigte Unterlagen
- Anmeldeformular zur Neueintragung einer Kollektivgesellschaft
Je nach Fall sind zudem folgende Belege notwendig:
- Kopie des Passes oder ID aller einzutragenden Personen
- Domizilannahmeerklärung des Domizilhalters bei einer sog. c/o-Adresse
Fristen und Termine
keine Fristen
Kosten
Beim Handelsregisteramt müssen Sie je nach Fall mit Kosten von CHF 330.-- bis ca. CHF 500.-- rechnen.
Rechtliche Grundlagen
- Obligationenrecht OR Art. 552 ff. (SR 220)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Obligationenrecht OR Art. 944 ff. (SR 220)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Handelsregisterverordnung HRegV Art. 40 ff. (SR 221.411)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Weisung an die Handelsregisterbehörden für die Prüfung von Firmen und Namen(öffnet in einem neuen Fenster)