Lernfahrausweis beantragen
Wie Sie einen Lernfahrausweis beantragen können
Voraussetzungen
Ist der Gesuchssteller noch nicht im Besitz der Basis-Theorieprüfung (Kat. B, A oder A1) kann das Lernfahrgesuch frühestens 2 Monate vor Erreichen des Mindestalters eingereicht werden. Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.
Ablauf
Nothelferkurs (Gültigkeit 6 Jahre)
Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.
Sind Sie bereits im Besitz eines Führerausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 muss dem Gesuchsformular Lernfahrausweis kein Nothelferausweis mehr beigelegt werden.
Gesuchsformular Lernfahrausweis
Für die Erteilung eines Lernfahrausweises ist ein "Lernfahrgesuch" auszufüllen.
- Bitte Formular vollständig ausfüllen und alle Fragen beantworten
- Für die Anmeldung ist ein farbiges Passfoto notwendig
Sehtest (Gültigkeit 24 Monate)
Der Sehtest bei einem diplomierten Optiker, Optometristen BScn oder Arzt in der Schweiz ist, ohne Vorbesitz eines gültigen Schweizer Lernfahr- oder Führerausweises, Voraussetzung für die Ausstellung eines Lernfahrausweises und ist direkt auf dem Gesuchsformular auszufüllen. Sehtests dürfen nicht älter als 24 Monate sein.
Bestätigung der Identifikation
Wird zum ersten Mal ein Lernfahrgesuch eingereicht, muss der/die Gesuchsteller/in persönlich bei der Gemeindeverwaltung / Einwohnerkontrolle die Identifikation bzw. die Personalien bestätigen lassen. Dazu ist ein Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis mitzunehmen.
Bei der Einreichung jedes weiteren Gesuches ist dies nicht mehr erforderlich.
Theorieprüfung (Gültigkeit 2 Jahre); Theorieprüfungsdatum ab 1.1.2021 (unbeschränkte Gültigkeit)
Nach Erhalt des Anmeldeformulars zur Theorie sind Sie berechtigt, die Theorieprüfung abzulegen.
Lernfahrausweis
Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters erhalten Sie den Lernfahrausweis per Post.
Nur Motorrad: Motorradgrundkurs (Gültigkeit 12 Monate); absolvierter Motorradgrundkurs ab 1.1.2021 (unbeschränkte Gültigkeit)
Sie absolvieren innert 4 Monaten die praktische Grundschulung bei einem Fahrlehrer. Der Ausweis wird um 12 Monate verlängert.
Verkehrskunde (Gültigkeit 2 Jahre); absolvierte Verkehrskunde ab 1.1.2021 (unbeschränkte Gültigkeit)
Sie absolvieren bei einem Fahrlehrer den Verkehrskundeunterricht.
Praktische Führerprüfung
Sie melden sich zur Führerprüfung an.
Führerausweis
Nach bestandener Führerprüfung erhalten Sie den Führerausweis per Post. Bitte beachten Sie die Infos unter Führerausweis auf Probe!
Ist der Gesuchssteller noch nicht im Besitz der Basis-Theorieprüfung (Kat. B, A oder A1) kann das Lernfahrgesuch frühestens 2 Monate vor Erreichen des Mindestalters eingereicht werden. Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.
Fristen und Termine
Im Normalfall dauert die Bearbeitung eines Gesuchs 3-4 Wochen.