Mieterwechsel melden (Drittmeldepflicht)
Mit der Drittmeldepflicht können Sie Ein- und Auszüge Ihrer Mieter/innen sowie Logisnehmer/innen online an die Gemeinde melden. Die Meldung erfolgt an die Gemeinde, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht.
Elektronisch durchführbar
Volljährigkeit erforderlich
Voraussetzungen
Sie sind ein/e Liegenschaftsbesitzer/in, eine Liegenschaftsverwaltung oder Logisgeber.
Angeschlossen sind die Gemeinden der Kantone Aargau, Luzern, Schaffhausen, Zug und Zürich.
Ablauf
Klicken Sie auf diesen Link und folgen Sie den Anweisungen.
Benötigte Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen und Termine
Gemäss Gesetz beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum des Ein- resp. Auszuges.
Kosten
Keine Kosten
Elektronisch durchführbar
Volljährigkeit erforderlich