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Mieterwechsel melden (Drittmeldepflicht)

Mit der Drittmeldepflicht können Sie Ein- und Auszüge Ihrer Mieter/innen sowie Logisnehmer/innen online an die Gemeinde melden. Die Meldung erfolgt an die Gemeinde, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht.

Elektronisch durchführbar

Volljährigkeit erforderlich

Voraussetzungen

Sie sind ein/e Liegenschaftsbesitzer/in, eine Liegenschaftsverwaltung oder Logisgeber.

Angeschlossen sind die Gemeinden der Kantone Aargau, Luzern, Schaffhausen, Zug und Zürich.

Ablauf

Klicken Sie auf diesen Link und folgen Sie den Anweisungen.

Benötigte Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Fristen und Termine

Gemäss Gesetz beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum des Ein- resp. Auszuges.

Kosten

Keine Kosten

Elektronisch durchführbar

Volljährigkeit erforderlich