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Projektgenehmigung für Pflichtschutzräume

Beurteilung der Schutzraumpflicht ab 1. Januar 2007 gemäss Verordnung über den Zivilschutz (ZSV) vom 5. Dezember 2003.

Ablauf

Die Projektgenehmigung muss schriftlich bei der Gemeinde eingereicht werden.

Fristen und Termine

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