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Rückreisevisa beantragen

Auf Gesuch hin können Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz für Auslandsreisen beim Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) ein Rückreisevisum beantragen.

Voraussetzungen

Die kantonale Migrationsbehörde kann ein Rückreisevisum D erteilen, wenn:

  • der Antragsteller/die Antragstellerin die Voraussetzungen seines/ihres Aufenthalts in der Schweiz erfüllt, aber vorübergehend nicht im Besitz seiner/ihrer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung ist (z.B. weil die kantonale Behörde mit der Erneuerung der Bewilligung in Verzug geraten ist).
  • ein Staat seinen Angehörigen die Ausreise aus seinem Territorium nicht ohne Einreisevisum in die Schweiz erlaubt.
  • das Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung hängig ist und dem Antragsteller/der Antragstellerin der Aufenthalt während des Verfahrens durch die zuständige kantonale Behörde gestattet wurde.

Rückreisevisa werden an Staatsangehörige aus Nicht-EU/EFTA-Staaten erteilt. Staatsangehörige aus EU/EFTA-Staaten, welche vorübergehend nicht im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung sind, benötigen keine Rückreisevisa, um in die Schweiz zurückzukehren.

Ablauf

Rückreisevisa: Das Gesuch ist grundsätzlich persönlich am Schalter des MIKA einzureichen. Wird das Gesuch nicht persönlich eingereicht (vie stellvertretende Person) kann das MIKA eine Vollmacht verlangen.

Benötigte Unterlagen

Die gesuchstellende Person hat den heimatlichen Reisepass sowie ein der Norm entsprechendes Passfoto (Merkblatt D5330: Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten) vorzulegen. Bei Verlust des Ausländerausweises muss eine Verlustanzeige beigebracht werden.

Bei einem abgelaufenen Ausländerausweis muss die Verfallsanzeige beim MIKA eingetroffen sein.

Das Rückreisevisum von Kindern, welche im Pass der Eltern eingetragen sind, wird im Pass der Eltern ausgestellt. Die Ausstellung eines Rückreisevisums für Kinder, welche weder über einen Reisepass verfügen noch im Pass der Eltern eingetragen sind, ist nicht möglich. Für diese Kinder muss bei der heimatlichen Botschaft ein Laissez-passer/Travel-Document beantragt werden. Nachdem der Reisepass ausgestellt ist, kann anschliessend bei der Schweizer Auslandvertretung ein Rückreisevisum beantragt werden.

Fristen und Termine

Gesuche für Rückreisevisa können während den Öffnungszeiten am Schalter des MIKA (vgl. unten) eingereicht werden. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.

In der Regel muss der mit dem Rückreisevisum versehene Reisepass innert 24 Stunden beim MIKA am Schalter persönlich abgeholt werden. Auf Verlangen hin kann das Dokument mit eingeschriebener Post der Inhaberin oder dem Inhaber zugestellt werden. In begründeten, dringlichen Fällen ist eine Visumsausstellung und eine Rückgabe des Reisepasses innert 3 Stunden möglich.

Kosten

Kostenpflichtig

Rechtliche Grundlagen

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