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Steuererlass der direkten Bundessteuer beantragen

Das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug, prüft das eingereichte Erlassgesuch für die direkte Bundessteuer.

Voraussetzungen

Es muss eine rechtskräftige Veranlagungsverfügung bestehen.

Ablauf

  1. Die steuerpflichtige Person hat das Gesuch auszufüllen und einzureichen.
  2. Das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug, prüft das Gesuch und entscheidet darüber..
  3. Gegen den Entscheid kann allenfalls Beschwerde beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilungen Steuern, erhoben werden.

Benötigte Unterlagen

Alle nötigen Belege und Nachweise.

Fristen und Termine

Das Gesuch muss vor Zustellung eines Zahlungsbefehls eingereicht werden.

Kosten

Keine.

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

118.03 – Erlassgesuch direkte Bundessteuer (PDF, 3 Seiten, 277 KB)