Hauptmenü

Alle Dienstleistungen

Strafregisterauszug

Das Strafregister fällt nicht in die Zuständigkeit der Kantonspolizei. Einen Auszug können Sie bei der Bundesverwaltung online oder am Postschalter bestellen.

Elektronisch durchführbar | Unterlagen benötigt

Volljährigkeit erforderlich

Voraussetzungen

Für den Waffenerwerb ist kein Strafregisterauszug erforderlich.

Ablauf

Dieser Link führt Sie zur Bestellseite des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.

Benötigte Unterlagen

Siehe Webseite

Fristen und Termine

Keine

Kosten

Die Kosten werden vom Bund erhoben.

Elektronisch durchführbar | Unterlagen benötigt

Volljährigkeit erforderlich