Strafregisterauszug
Das Strafregister fällt nicht in die Zuständigkeit der Kantonspolizei. Einen Auszug können Sie bei der Bundesverwaltung online oder am Postschalter bestellen.
Elektronisch durchführbar | Unterlagen benötigt
Volljährigkeit erforderlich
Voraussetzungen
Für den Waffenerwerb ist kein Strafregisterauszug erforderlich.
Ablauf
Dieser Link führt Sie zur Bestellseite des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.
Benötigte Unterlagen
Siehe Webseite
Fristen und Termine
Keine
Kosten
Die Kosten werden vom Bund erhoben.
Elektronisch durchführbar | Unterlagen benötigt
Volljährigkeit erforderlich