Teilzahlung
Teilzahlungen bis und mit Stufe 1. Mahnung nach Absprache möglich.
Voraussetzungen
Teilzahlungen bis und mit Stufe 1. Mahnung nach Absprache möglich.
Forderungen werden grundsätzlich unverzüglich, spätestens 30 Tage nach ihrer Erbringung bzw. nach Eintritt der Rechtskraft des Verfahrens in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt üblicherweise 30 Tage. In Ausnahmefällen wird, auf Gesuch hin, eine Teilzahlung gewährt.
Vorschläge für Teilzahlungen haben schriftlich (Mail oder Brief) nach Erhalt der Rechnung oder nach Erhalt der 1. Mahnung zu erfolgen. Nach einer 2. Mahnung/Verfügung werden keine Teilzahlung mehr gewährt. Falls eine Teilzahlung möglich ist, werden maximal drei Raten bewilligt (Ausnahme Gebühren Administrativmassnahmen).
Ablauf
Bitte füllen Sie das Formular aus
Fristen und Termine
keine
Rechtliche Grundlagen
- Dekret über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen DAF (SAR 612.310)
- Verordnung über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen VAF (SAR 612.311)