Hauptmenü

Alle Dienstleistungen

Teilzahlung

Teilzahlungen bis und mit Stufe 1. Mahnung nach Absprache möglich.

Gesuch Teilzahlung

Elektronisch durchführbar

Voraussetzungen

Teilzahlungen bis und mit Stufe 1. Mahnung nach Absprache möglich.

Forderungen werden grundsätzlich unverzüglich, spätestens 30 Tage nach ihrer Erbringung bzw. nach Eintritt der Rechtskraft des Verfahrens in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt üblicherweise 30 Tage. In Ausnahmefällen wird, auf Gesuch hin, eine Teilzahlung gewährt.

Vorschläge für Teilzahlungen haben schriftlich (Mail oder Brief) nach Erhalt der Rechnung oder nach Erhalt der 1. Mahnung zu erfolgen. Nach einer 2. Mahnung/Verfügung werden keine Teilzahlung mehr gewährt. Falls eine Teilzahlung möglich ist, werden maximal drei Raten bewilligt (Ausnahme Gebühren Administrativmassnahmen).

Ablauf

Bitte füllen Sie das Formular aus

Fristen und Termine

keine

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Online-Formular Guthaben / Verrechnung

Gesuch Teilzahlung

Elektronisch durchführbar