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Waffenerwerbsschein beantragen

Hier finden Sie das Gesuchsformular und Informationen, wenn Sie einen Waffenerwerbsschein beantragen wollen.

Voraussetzungen

Sie haben das Gesuch studiert und sich über die gesetzlichen Grundlagen gut informiert. Ein Waffenerwerbsschein kann für höchstens 3 Waffen ausgestellt werden. Der Waffenerwerbsschein ist aber nur für einen Verkäufer gültig.

Folgende Waffen können Sie mit dem Erwerbsschein kaufen:

  • Revolver
  • Pistolen mit Magazin bis und mit 20 Schuss
  • Halbautomatische Handfeuerwaffen (nicht verkürzbar unter 60 cm)
  • Halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit Magazin bis und mit 10 Schuss
  • Vorderschaftsreptiergewehre mit Magazin bis und mit 10 Schuss
  • Unterhebelrepetiergewehre
  • Ausländische Ordonnanz-Handrepetiergewehre, welche nicht für die Jagd verwendet werden
  • Eigene Ordonnanzwaffe, welche direkt von der Armee übernommen wird

Ablauf

Ausgefülltes Formular mit Beilagen per Post senden an:

Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 3502, 5001 Aarau

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes Formular "Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins"
  • Beilagen gemäss Gesuch (Ausweiskopie)
  • Die Einreichung eines Strafregisterauszugs ist seit 23.01.2023 nicht mehr erforderlich (Online-VOSTRA-Zugriff)

Fristen und Termine

Der Waffenerwerbsschein ist sechs Monate gültig und kann um drei Monate verlängert werden.

Kosten

Waffenerwerbsschein: CHF 50.00
Verlängerung: CHF 20.00

Anleitungen

Hinweis

Wer bereits Waffenerwerbsscheine erhalten hat, wird feststellen, dass diese ein neues Layout aufweisen. Grund ist eine Software-Umstellung. Alles Weitere bleibt sich gleich.

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