Waffenübertragung mit Vertrag
Hier finden Sie die Informationen, wenn Sie eine meldepflichtige Waffe unter Privatpersonen übertragen möchten.
Voraussetzungen
Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Waffenbesitz.
Ablauf
Meldepflichtige Waffen müssen mit dem vorgegebenen Vertrag übertragen werden. Eine Kopie davon geht an das Waffenbüro.
Fristen und Termine
Kopie des Vertrages innert Monatsfrist an das Waffenbüro des Wohnortskantons.
Kosten
Keine
Formulare & Online-Dienstleistungen
Schriftlicher Vertrag für meldepflichtige Waffen (PDF, 70 KB)