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Bildung und Beschäftigung

Zuschüsse

Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) unterstützen Stellensuchende auf ihrem Weg zur neuen Stelle. Arbeitgebende erhalten Zuschüsse, wenn sie Mitarbeitende mit fachlichen Lücken einstellen.

Geld im Portemonnaie.
© AWA

Mit Einarbeitungszuschüssen sollen Arbeitgeber motiviert werden, auch Personen einzustellen, die mit den fachlichen Voraussetzungen in einem Betrieb noch nicht vertraut sind. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt während der Einarbeitung einen Teil der Lohnkosten.

Falls Sie 25 Jahre oder älter sind, noch keinen Berufsabschluss haben und eine Lehre nachholen möchten, sorgen Ausbildungszuschüsse dafür, dass Sie Ihre Existenz sichern können. Der Arbeitgeber zahlt einen Lehrlingslohn, die Arbeitslosenversicherung stockt den Lohn für die Lernende oder den Lernenden bis maximal 3500 Franken auf.
Das Programm "proBIP DUAL" unterstützt die RAV erfolgreich bei der Eignungsabklärung für Stellensuchende, die eine Lehre nachholen möchten. Hier finden Sie Informationen zum Programm und Filmporträts von Teilnehmenden:

proBIP DUAL

Besprechen Sie Ihre Möglichkeiten mit Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater auf dem RAV.

Welches RAV ist für Sie zuständig?

Finden Sie das zuständige RAV über Ihre Wohngemeinde: