Hauptmenü

Aufenthaltsstatus

Personen mit Ausweis B

Personen mit Ausweis B sind anerkannte Flüchtlinge mit Asyl.

Anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B) erhalten Sozialhilfe nach den ordentlichen Bestimmungen (Gleichbehandlung mit Inländerinnen und Inländern). Der Kostenersatz durch den Kanton dauert längstens bis fünf Jahre ab Einreichung des Asylgesuchs (beziehungsweise bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit). Dies bedeutet, dass der Kanton die den Gemeinden anfallenden Sozialhilfekosten in diesem Zeitraum übernimmt. Anerkannte Flüchtlinge haben freie Wohnsitzwahl und Anspruch auf Integrationsmassnahmen.

Anerkannte Flüchtlinge haben Anspruch auf Integrationsleistungen.

Beschäftigungsangebote

Wenn Personen mit geregeltem Status B (vorerst) wenig Aussicht auf Integration in den Arbeitsmarkt haben, erhalten sie Zugang zu niederschwelligen Beschäftigungsmöglichkeiten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Betroffenen bereits ein höheres Alter haben, Betreuungsaufgaben wahrnehmen oder infolge von Krankheit oder Traumatisierung Schwierigkeiten im Integrationsprozess aufweisen.

Kostenübernahme bei anerkannten Flüchtlingen (B)

Bei der Beschäftigung dieser Personengruppe kann die Gemeinde die Kosten, die auf Seiten der Teilnehmenden entstehen, während der Dauer des Kostenersatzes mit dem KSD mittels Quartalsabrechnung verrechnen. Zu den Kosten zählen beispielsweise die Integrationszulage (max. 9 Franken pro Tag), Transport- und Verpflegungskosten. Die Gemeinden übernehmen die Vorfinanzierung der anfallenden Teilnehmerkosten. Der Kostenersatz durch den Kanton dauert bis fünf Jahre ab Einreichung des Asylgesuchs.

Personalkosten, die auf Seiten der Anbieter anfallen, können dem Kanton nicht weiterverrechnet werden.

Arbeitsmarktliche Massnahmen

Unter bestimmten Voraussetzungen können anerkannte Flüchtlinge arbeitsmarktliche Massnahmen besuchen. Diese werden durch die Arbeitslosenversicherung und den Kanton Aargau finanziert. Ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung wird dabei nicht vorausgesetzt. So können Personen mit Status B beispielsweise gewisse Bildungsmassnahmen besuchen oder an Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung (PvB) von institutionellen Anbietern wie "Wendepunkt" oder "Trinamo" teilnehmen. In den PvB sammeln sie Arbeitserfahrungen in der Küche, Schreinerei, der Logistik, im Recycling, Gartenbau oder in einem anderen Bereich und verbessern ihre Deutschkenntnisse. Zudem erhalten die Teilnehmenden Unterstützung beim Bewerben.

Die Anmeldung erfolgt durch das zuständige Regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV.

Mehr zum Thema

Fachbereich Integration