Personen mit Ausweis N
Asylsuchende mit Ausweis N sind Personen im laufenden Asylverfahren.
Asylsuchende (Ausweis N) sind während der gesamten Dauer des Verfahrens in Asylstrukturen (kantonale oder kommunale Unterkünfte) wohnhaft und dürfen in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts keine Erwerbstätigkeit ausüben. Danach ist eine Erwerbstätigkeit bewilligungspflichtig. Arbeitgeber müssen den Inländervorrang sowie orts-, berufs- und branchenübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten. Asylsuchende erhalten Sozialhilfe nach Asylansätzen, wobei der Kostenersatz durch den Kanton zeitlich unbeschränkt ist. Dies bedeutet, dass der Kanton die in den Gemeinden anfallenden Kosten übernimmt.
Beschäftigungsangebote
Personen mit Status N sollen einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen können, die zu einer besseren Bewältigung ihres Alltags beiträgt. Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf Integrationsmassnahmen. Der Fachbereich Dienstleistungen Asyl (FDA) des Kantonalen Sozialdienstes (KSD) ist für kantonale Beschäftigungsprogramme und Deutschkurse zuständig, die ausschliesslich für Personen mit Status N offenstehen. Des Weiteren bieten auch Gemeinden, Vereine, Institutionen und Private Beschäftigungsmöglichkeiten an.
Kostenübernahme bei Asylsuchenden (N)
Bei der Beschäftigung dieser Personengruppe müssen die Kosten durch den Anbieter übernommen werden und können nicht dem Kanton in Rechnung gestellt werden. Zu den Kosten zählen beispielsweise die Motivationsentschädigung (max. 150 Franken pro Monat / 7 Franken pro Einsatztag), Transport- und Verpflegungskosten für die Asylsuchenden sowie Personalkosten seitens der Anbieter.
Ausgenommen sind Beschäftigungsprogramme, welche durch den KSD finanziert werden.
Sprachkurse für Personen im laufenden Asylverfahren
Deutsch- und Alphabetisierungskurse
Deutsch- und Alphabetisierungskurse sind für Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene vorgesehen. Alle dem Kanton neu zugewiesenen Asylsuchenden (Status N) werden automatisch zum Deutsch Einstufungstest aufgeboten.
Einschulungsvorbereitungskurs (EVK)
Bevor asylsuchende Kinder die reguläre Schule besuchen können, werden sie im Einschulungsvorbereitungskurs (EVK) auf den Übertritt vorbereitet. Die Zuweisung in die Kurse erfolgt durch den Fachbereich Dienstleistungen Asyl (FDA) des Kantonalen Sozialdienstes (KSD). Es ist keine Anmeldung erforderlich.
Im EVK findet eine stufengerechte Vorbereitung auf den Regelunterricht beziehungsweise den Kindergarten (EVK Kiga) statt. Im Vordergrund steht dabei das Erlernen der deutschen Sprache und die Gewöhnung an das hiesige Schulsystem. Auf Empfehlung der EVK-Lehrperson treten die Kinder daraufhin in die ordentliche Schule oder den Kindergarten der Gemeinde ein, in welche sie zugewiesen wurden.