Massnahmenplan
Mit dem Massnahmenplan Klima, dem zweiten Teil der Klimastrategie, werden gegenüber Öffentlichkeit und Politik die kantonalen Massnahmen und Vorhaben im Klimabereich ausgewiesen.
Aufbauend auf den Handlungsfeldern und Stossrichtungen des Klimakompasses setzt der Kanton wirkungsvolle und wirtschaftliche Massnahmen im Klimaschutz und in der Klimaanpassung um. Wichtigstes Ziel des Massnahmenplans Klima ist es, gegenüber der interessierten Öffentlichkeit, der Wirtschaft und der Politik aufzuzeigen, mit welchen laufenden und geplanten Massnahmen der Kanton in seinen Kompetenzbereichen dem Klimawandel begegnet:
- Massnahmen im Klimaschutz tragen direkt oder indirekt zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen bei.
- Massnahmen in der Klimaanpassung tragen direkt oder indirekt zur Verminderung eines Risikos bei oder nutzt eine Chance, die sich aus den veränderten Bedingungen aufgrund des Klimawandels ergibt.
Aktualisierung und Berichterstattung
Die Massnahmen werden jährlich aktualisiert und jeweils vor der Veröffentlichung durch den Regierungsrat verabschiedet. Die aktuelle Version zeigt den Stand der Umsetzung der kantonalen Klimastrategie vom März 2024.
Der Massnahmenplan dient der Kommunikation, Koordination und Dokumentation der Massnahmen. Das Umsetzungs- und Wirkungscontrolling erfolgt im Rahmen eines jährlichen Monitorings und der vierjährlichen Nachhaltigkeitsberichtserstattung.
Erläuterung Massnahmenbeschrieb
Wirkung
Für jede Massnahme werden Angaben zur erwarteten Klima-Wirkung gemacht. Bei abgeschlossenen Massnahmen ist die bereits erzielte Wirkung aufgeführt. Wo immer möglich werden in Bezug auf die Wirkung quantitative Angaben gemacht (z.B. reduzierte Treibhausgasemissionen). Wenn dies nicht möglich ist, werden qualitative Angaben gemacht (z.B. welche Klimarisiken vermindert bzw. welche Chancen genutzt werden) oder quantitative Leistungsziele ergänzt (z.B. Anzahl Quadratmeter entsiegelte Fläche, Anzahl Beratungen).
Weitergehende Nutzen wie zum Beispiel ausgelöste Investitionen, daraus generierte Wertschöpfung oder die Verbesserung der Lebensqualität werden im Kurzbeschrieb der jeweiligen Massnahme beschrieben.
Kosten
Unter "Gesamtkosten" ist die Summe der Kosten über die gesamte Projektlaufzeit aufgeführt (bzw. pro bewilligte Programmperiode oder die jährlich wiederkehrenden Kosten bei verstetigten Massnahmen), inkl. allen deklarierten Beiträgen von Bund, anderen Kantonen, Gemeinden oder Dritten. Personalkosten bzw. Projektstellen sind in den Kosten enthalten, falls für die Dauer des Projekts mehr als 50 Stellenprozente eingesetzt werden.