Verfassung des Kantons Aargau
Nach siebenjähriger Revisionsarbeit kam am 25. Juni 1980 die neueste kantonale Verfassung vors Volk und wurde mit 67 Prozent Ja-Stimmen angenommen.
Historischer Überblick
Napoléon Bonaparte (1769 - 1821) unterschrieb 1803 die Mediationsakte. Er legte damit die heute gültigen Grenzen des Kantons Aargau fest. Im nun eigenständigen Kanton mussten die Volksvertreter gewählt, gesetzliche Grundlagen geschaffen und eine funktionsfähige Verwaltung aufgebaut werden. Die erste Verfassung ermöglichte der damaligen neunköpfigen Regierung weitreichende Machtbefugnisse. Die Verfassung kannte zu diesem Zeitpunkt noch keine Gewaltentrennung.
Die erste Revision der Verfassung folgte bereits 1814. Der Aargau sah – im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen – von einer stärkeren Gewichtung der Städte gegenüber den ländlichen Gebieten ab. Dafür wurde der Kleine Rat von neun auf dreizehn Mitglieder vergrössert und dessen Amtszeit verlängert. Auch wurde die Volkswahl des Grossen Rats eingeschränkt. Verglichen mit anderen Verfassungen jener Zeit war die Aargauer Version dennoch liberal.
Weitere Überarbeitungen fanden zwischen 1831 und 1841 statt. Diese waren Teil eines Demokratisierungsprozesses. 1831 durfte zudem das Volk das erste Mal über die Revision abstimmen. Die sechste Verfassung gab sich der Kanton Aargau 1885. Im Zentrum stand die Versöhnung zwischen Katholiken und Reformierten. Diese Verfassung blieb dem Aargau für fast hundert Jahre erhalten.
Verfassung des Kantons Aargau (aktuelle Version; in Kraft seit 1.1.1982)