Aufnahmebedingungen & Aufnahme- und Abschlussprüfungen
Für den Besuch eines Berufsmaturitätsbildungsgangs gelten je nach Art und Ausrichtung des Bildungsgangs unterschiedliche Voraussetzungen. In vielen Fällen ist eine Aufnahmeprüfung abzulegen. Bei der Regelung des Zugangs zu einem Berufsmaturitätsbildungsgang wird im Kanton Aargau unterschieden zwischen dem Besuch während der beruflichen Grundbildung (BM I) und nach der beruflichen Grundbildung (BM II).