Berufsmaturität während der Lehre (BM I)
Um in die BM I aufgenommen zu werden, muss ein Lehrvertrag mit einem Lehrbetrieb abgeschlossen werden, der den Besuch des Berufsmaturitätsunterrichts unterstützt.
Aufnahmebedingungen
Schülerinnen und Schüler der Bezirksschule werden prüfungsfrei in die BM I aufgenommen, wenn sie im Zwischenbericht bzw. im Jahreszeugnis der Abschlussklasse in den Fächern Mathematik und Deutsch mindestens die Note 4,0 und in einem vorgegebenen Fächerspiegel (die Fächer und Gewichtungen sind in untenstehendem Formular ersichtlich) einen Notendurchschnitt von mindestens 4,4 erreichen. Die Noten in Mathematik und Deutsch zählen für die Berechnung dieses Durchschnitts doppelt. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden.
Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule werden prüfungsfrei in die BM I aufgenommen, wenn sie im Zwischenbericht bzw. im Jahreszeugnis der Abschlussklasse in den Fächern Mathematik und Deutsch mindestens die Note 4,0 und in einem vorgegebenen Fächerspiegel (die Fächer und Gewichtungen sind in untenstehendem Formular ersichtlich) einen Notendurchschnitt von mindestens 5,3 erreichen. Die Noten in Mathematik und Deutsch zählen für die Berechnung dieses Durchschnitts doppelt. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden.
Mit dem nachfolgenden Formular können Schülerinnen und Schüler der Sekundar- und Bezirksschule den für den Übertritt an eine Mittelschule oder Berufsfachschule mit Berufsmaturität erforderlichen Notenschnitt berechnen.
Anmeldungen
Die Anmeldung für die Berufsmaturität während der Lehre (BM I) erfolgt direkt an den Berufsfachschulen. In der Regel wird der Berufsmaturitätsunterricht an der gleichen Schule besucht wie der berufskundliche Unterricht. Nachstehend die Anmeldeprozesse der Berufsfachschulen in der Übersicht:
Berufsschule Aarau | An der Berufsschule Aarau kann man sich für die BM I mittels Formular anmelden. |
HKV Aarau | Lernende, in deren Lehrvertrag der Besuch der Berufsmaturität vereinbart wurde, werden von der Schule kontaktiert. |
Berufsfachschule BBB Baden | Die Anmeldung erfolgt über den Lehrvertrag. Wer im Zwischenbericht den notwendigen Notenschnitt erreicht, reicht eine Kopie des Notenblatts direkt bei der Schule ein, alle anderen werden für die Aufnahmeprüfung eingeladen. |
zB. Zentrum Bildung - Wirtschaftsschule | KV Aargau Ost | Lernende, in deren Lehrvertrag der Besuch der Berufsmaturität vereinbart wurde, werden von der Schule kontaktiert. |
Berufsfachschule Gesundheit und Soziales Brugg | An der Berufsfachschule Gesundheit und Soziales Brugg kann man sich für die BM I mittels Formular anmelden. |
Berufsbildungszentrum Freiamt Lenzburg | Lernende, in deren Lehrvertrag der Besuch der Berufsmaturität vereinbart wurde, erhalten von der Schule die Aufforderung, Zeugniskopien des 1. Semesters der Abschlussklasse einzureichen und werden automatisch zur Aufnahmeprüfung aufgeboten, falls der erforderliche Notenschnitt nicht erreicht wurde. Mehr Informationen. |
Berufsbildungszentrum Fricktal | Das BZF fordert die Lernenden, bei denen im Lehrvertrag der Besuch der Berufsmaturität vereinbart wurde, dazu auf, das Notenblatt zusammen mit dem Anmeldeformular einzureichen. Dieses wird den Schülern mitsamt Semesterzeugnis im letzten Schuljahr an der Oberstufe automatisch oder auf Anfrage abgegeben. Wird der erforderliche Notendurchschnitt nicht erreicht, so wird die lernende Person automatisch zur Aufnahmeprüfung aufgeboten. |
Berufsschule Lenzburg | An der Berufsschule Lenzburg kann man sich für den Vorbereitungskurs, für die Aufnahmeprüfung und/oder für die BM I mittels Formular anmelden |
Berufsschule Zofingen | An der Berufsschule Zofingen kann man sich für die BM I mittels Formular anmelden. |
Aufnahmeprüfung
Die Aufnahmeprüfung besteht aus schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch (90 Minuten), Französisch (45 Minuten), Englisch (45 Minuten) und Mathematik (60 Minuten). Der Durchschnitt der Prüfungsnoten Französisch und Englisch ergibt die Fremdsprachennote. Die Noten in sämtlichen Fächern und die Fachnote Fremdsprachen werden auf eine halbe Note gerundet.
Die Aufnahmeprüfung gilt als bestanden, wenn der Durchschnitt der drei Fachnoten Fremdsprachen, Deutsch und Mathematik mindestens 4,0 beträgt und von den drei Fachnoten nicht mehr als eine Note unter 4 erzielt wurde. Der Durchschnitt der drei Fachnoten wird auf eine Dezimalstelle gerundet.
Die Aufnahmeprüfungen finden am 27. Juni 2025 statt. Sie werden durch die Berufsfachschulen organisiert. Nähere Informationen zu Anmeldung, Vorbereitung, Zeit und Ort der Prüfungsablegung erteilen die anbietenden Berufsfachschulen.
Eine Nachprüfung für am ordentlichen Prüfungstermin entschuldigte Personen findet am 6. August 2025 statt. Entschuldigt werden Personen, welche am ordentlichen Prüfungstermin krankheitshalber fehlen (mit Arztzeugnis zu belegen) oder sich zu diesem Zeitpunkt in einem Sprachaufenthalt befinden. Klassenlager werden nicht als Fehlgrund anerkannt.
Personen mit ärztlich oder fachpsychologisch nachgewiesenen Behinderungen haben Anrecht auf einen Nachteilsausgleich. Nachteilsausgleiche für die Aufnahmeprüfungen der Berufsmaturität müssen bei der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule beantragt werden.
Abschlussprüfungen
Die Abschlussprüfungen der Berufsmaturität stehen unter der Leitung der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule. Sie werden durch die Berufsfachschulen durchgeführt.
Personen mit ärztlich oder fachpsychologisch nachgewiesenen Behinderungen haben Anrecht auf einen Nachteilsausgleich. Nachteilsausgleiche für die Abschlussprüfungen der Berufsmaturität müssen bei der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule beantragt werden.