Angebote für spätimmigrierte Jugendliche und Erwachsene
Spätimmigrierten Personen ohne anerkannten Berufs- oder weiterführenden Schulabschluss stehen je nach Alter und Herkunft verschiedene Angebote zur Berufsvorbereitung und zur Förderung der beruflichen Integration zur Verfügung.
Zugewanderte sollen rasch für sich selbst sorgen können. Dafür werden sie mit Angeboten unterstützt, die ihre Anschlussfähigkeit für das Schweizer Berufsbildungssystem und für den Schweizer Arbeitsmarkt verbessern.
Für spätimmigrierte Jugendliche und Erwachsene, die am Ende oder nach der Volksschule durch den Familiennachzug in die Schweiz kommen, und für eingewanderte Personen aus dem Asylbereich (Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene) gestaltet sich der Zugang zum Arbeitsmarkt besonders schwierig. Die nachfolgenden Angebote richten sich deshalb insbesondere an diese beiden Gruppen.
Vorgelagerte Massnahmen für spätimmigrierte Jugendliche und junge Erwachsene
Für spätimmigrierte Jugendliche und junge Erwachsene aus EU/EFTA- oder Drittstatten ausserhalb des Asylbereichs, die meist im Familiennachzug eingereist sind, steht bei Interesse an der beruflichen Grundbildung ein kantonales Beratungsangebot zur Verfügung. Ebenfalls besteht die Möglichkeit der Finanzierung vorbereitender Massnahmen, wie zum Beispiel Sprachkursen.
Voraussetzungen
- 16 – 40 Jahre alt
- Aufenthaltsstatus B (EU-/EFTA-/Drittstaaten) oder Niederlassungsbewilligung C (EU-/EFTA-/Drittstaaten)
- Spezialfälle CH-Pass (zB. zurückgekehrte Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer)
- Einreise in die Schweiz nach dem 15. Lebensjahr
- Wohnort im Kanton Aargau
- Kein in der Schweiz anerkannter Abschluss auf Sekundarstufe II (abgeschlossene Berufslehre oder Mittelschule)
- Interesse am Einstieg in die berufliche Grundbildung
Beratung
Die teilnehmenden Personen werden in der Beratung dabei unterstützt, den für sie geeigneten Weg in die berufliche Grundbildung zu finden. Auch werden die Voraussetzungen dafür geklärt. Bei Bedarf kann für die Beratung ein/e Übersetzer/-in beigezogen werden. Die Beratung ist für die Teilnehmenden kostenlos.
16- bis 20-Jährige
- Beratung bei ECAP in Aarau
- Dauer: 1 Termin, ca. einen halben Tag
- Inhalte: Test zur Einstufung der Deutschkenntnisse, Information über Bildungswege, Prüfen der Voraussetzungen für Einstieg in passendes Brückenangebot
- Mögliche Ziele: Brückenangebot Integration(öffnet in einem neuen Fenster) an der Kantonalen Schule für Berufsbildung, direkter Einstieg in Berufslehre
21- bis 40-Jährige
- Beratung bei ask! Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf in Aarau
- Dauer: nach individuellem Bedarf, 2 bis 3 Termine
- Inhalte: nach individuellen Voraussetzungen, Berufsinteressenstest, Information über Wege in die berufliche Grundbildung und deren Anforderungen sowie Prüfen der Voraussetzungen
- Mögliche Ziele: Integrationsvorlehre, direkter Einstieg in eine Berufslehre EBA oder EFZ, Berufsabschluss für Erwachsene
Anmeldung
Aktuell können sich interessierte Personen selbst mittels folgendem Anmeldeformular zur Beratung anmelden.
Aktuell müssen gewisse Deutschkenntnisse vorhanden sein oder jemand mit Deutschkenntnissen muss Sie für die Anmeldung unterstützen können. Es kann zu bis zu 15 Arbeitstage dauern, bis Ihre Anmeldung überprüft werden kann.
Nach der Anmeldung werden die Teilnehmenden telefonisch für die Vereinbarung eines Beratungstermins kontaktiert.
Vorbereitende Massnahmen
Wenn in der Beratung Nachholbedarf für den weiteren Bildungsweg erkannt wird, können neu von Kantonsseite Massnahmen finanziert werden, um diese Lücke zu schliessen: Zum Beispiel Deutschkurse oder Kurse zur Förderung anderer Kompetenzen. In diesem Fall suchen die Beratungsstellen gemeinsam mit den Teilnehmenden nach einem geeigneten Angebot. Auf Grundlage einer Empfehlung des Beratungsanbieters stellt die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule eine Kostengutsprache dafür aus.
Integrationsvorlehre für Erwachsene
Die einjährige Integrationsvorlehre (INVOL) bereitet als Brückenangebot Erwachsene (über 21 Jahre) anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen, spät zugewanderte Personen aus EU-/EFTA- und Drittstaaten sowie Personen mit Schutzstatus S, während einem Jahr branchenspezifisch auf den Einstieg in die berufliche Grundbildung vor (Eidgenössisches Berufsattest EBA oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ).
Die INVOL-Lernenden arbeiten an drei Tagen pro Woche im Betrieb und besuchen an zwei Tagen die Berufsfachschule.
Abklärung und Begleitung
Das Ziel nach der Integrationsvorlehre ist der Abschluss eines Lehrvertrags. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, wird die schulische und praktische Eignung der interessierten Personen vor Antritt des Programms sorgfältig mit einer Potenzialabklärung (PA INVOL) abgeklärt. Darin enthalten ist auch ein Schnuppereinsatz in einem Betrieb des angestrebten Berufsfelds.
Detaillierte Informationen zur INVOL und die Anmeldung für die Potenzialabklärung finden Sie auf der Seite Integrationsvorlehre für Erwachsene.