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Betriebliche Bildung

Lehrvertrag & Lehrvertragsänderung

Für alle zwei-, drei- und vierjährigen Berufslehren gilt ein einheitlicher Lehrvertrag. Jeder Lehrvertrag und jede Lehrvertragsänderung muss von der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule genehmigt werden.

Für alle drei- und vierjährigen Grundbildungen, die mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) sowie für alle zweijährigen Grundbildungen, die mit einem Eidgenössischen Berufsattest (EBA) abschliessen, gilt ein einheitlicher Lehrvertrag. Dieser muss vor oder spätestens zu Beginn einer beruflichen Grundbildung vorliegen und durch die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule genehmigt werden. Der Lehrvertrag regelt die Art und die Dauer der beruflichen Grundbildung, den Lohn, die Probezeit, die Arbeitszeit und die Ferien.

Für die Erfassung und Änderungen des Lehrvertrags müssen die beschriebenen Abläufe beachtet werden.

Dienstleistungen

  1. Lehrvertrag einreichen

    Jeder Lehrvertrag bedarf der Genehmigung durch den Kanton. Die Einreichung und Genehmigung erfolgt papierlos über das Lehrbetriebsportal.

    Elektronisch durchführbar

    Signatur erforderlich

  2. Verlängerung Lehrvertrag beantragen

    Führt eine Krankheit oder ein Unfall zu mehrmonatigen Absenzen im Lehrbetrieb, so kann der Lehrbetrieb eine Lehrvertragsverlängerung beantragen.

    Elektronisch durchführbar

    Signatur erforderlich

  3. Auflösung Lehrvertrag als Lehrbetrieb beantragen

    Lehrverhältnisse können vor dem Lehrabschluss während der Probezeit, in gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien oder wenn wichtige Gründe vorliegen, aufgelöst werden.

    Signatur erforderlich

    Elektronisch durchführbar