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Betriebliche Bildung

Lehrvertrag & Lehrvertragsänderung

Für alle zwei-, drei- und vierjährigen Berufslehren gilt ein einheitlicher Lehrvertrag. Jeder Lehrvertrag und jede Lehrvertragsänderung muss von der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule genehmigt werden.

Für alle drei- und vierjährigen Grundbildungen, die mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) sowie für alle zweijährigen Grundbildungen, die mit einem Eidgenössischen Berufsattest (EBA) abschliessen, gilt ein einheitlicher Lehrvertrag. Dieser muss vor oder spätestens zu Beginn einer beruflichen Grundbildung vorliegen und durch die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule genehmigt werden. Der Lehrvertrag regelt die Art und die Dauer der beruflichen Grundbildung, den Lohn, die Probezeit, die Arbeitszeit und die Ferien.

Für die Erfassung und Änderungen des Lehrvertrags müssen die beschriebenen Abläufe beachtet werden.

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