Gesuchseinreichung
Gesuche um Kostengutsprache können per E-Mail oder per Post eingereicht werden.
Der Kanton Aargau kann Gelder für den Besuch eines ausserkantonalen Lehrgangs sprechen, sofern hierfür eine rechtliche Grundlage vorliegt.
Kostengutsprachen basieren auf dem Regionalen Schulabkommen (RSA), der Berufsfachschulvereinbarung (BFSV), der Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte (Hochbegabtenvereinbarung, HBV), oder bilateralen Abkommen.
Gesuche um Kostengutsprache können per E-Mail oder per Post eingereicht werden.
Für eine Kostenübernahme ist es unabdingbar, dass neben den Aufnahmebedingungen des Schulortskantons auch jene des Kantons Aargau erfüllt sind.
Für folgende Lehrgänge können Gesuche um Kostengutsprache eingereicht werden:
Für Schülerinnen und Schüler aus dem Fricktal, die eine Mittelschule in Basel-Stadt oder Basel-Landschaft besuchen möchten, muss keine Kostengutsprache beantragt werden.
Gibt es die gewünschte Berufsmaturität nach der Lehre (BM II) im Aargau nicht, ist ein ausserkantonaler Schulbesuch möglich. Dazu muss ein Gesuch um Kostengutsprache gestellt werden.