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Informatikmittelschule

Aufnahmebedingungen

Um an die Informatikmittelschule (IMS) aufgenommen zu werden, ist ein Abschluss der Bezirksschule, der Sekundarschule oder eine gleichwertige Vorbildung nötig. Die Aufnahme kann provisorisch oder definitiv erfolgen. Es werden in der Regel nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die beim Eintritt unter 18 Jahre alt sind.

Junge lehnt an Glaswand mit einem Bein hochgezogen
Stefan, Kantonsschule Baden. Foto: Alex Spichale

Stefan

"Das Beste an meinem Schulalltag ist, etwas Neues zu lernen. Ich mag das."

Mädchen steht auf Rasen
Rebecca, Kantonsschule Baden. Foto: Alex Spichale

Rebecca

"Der Unterricht wird an zwei verschiedenen Schulen angeboten, was eine Abwechslung in den eher strukturierten Alltag bringt."

Mädchen sitzt draussen auf Holzbank
Salma, Kantonsschule Baden. Foto: Alex Spichale

Salma

"Ich besuche die IMS, weil ich mich für Technik interessiere und es die Zukunft ist."

Die Aufnahme an die Informatikmittelschule erfolgt in der Regel nach erfolgreich abgeschlossener Bezirksschule oder mit einem sehr guten Sekundarschulabschluss. Wenn die Übertrittsbedingungen erfüllt sind, ist keine Aufnahmeprüfung abzulegen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, per Aufnahmeprüfung an die IMS aufgenommen zu werden.

Für Schülerinnen und Schüler der Bezirksschule

Provisorische Aufnahme

Erreichst du im ersten Semester der letzten Bezirksschulklasse in den übertrittsrelevanten Fächern einen Notendurchschnitt von mindestens 4,4 sowie in den Kernfächern Mathematik und Deutsch mindestens die Note 4,0, wirst du provisorisch an die Informatikmittelschule aufgenommen, wenn du diese Anforderungen am Ende nicht mehr erreichst. Nach der provisorischen Aufnahme folgt eine Probezeit von einem halben Jahr.

Definitive Aufnahme

Erreichst du am Ende der letzten Bezirksschulklasse in den übertrittsrelevanten Fächern einen Notendurchschnitt von mindestens 4,4 sowie in den Kernfächern Mathematik und Deutsch mindestens die Note 4,0, wirst du definitiv an die Informatikmittelschule aufgenommen. Die definitive Aufnahme gilt auch, wenn du im ersten Semester den Notendurchschnitt von 4,4 oder die Noten 4,0 in Mathematik und Deutsch nicht erreicht hast. Nach der definitiven Aufnahme folgt keine Probezeit.

Berechnung des übertrittsrelevanten Notendurchschnitts

Der übertrittsrelevante Notendurchschnitt wird aus den Noten im Zwischenbericht bzw. im Jahreszeugnis der Abschlussklasse in den folgenden Fächern berechnet:

  • Deutsch, Mathematik, Natur und Technik, "Räume, Zeiten, Gesellschaften" (zählen doppelt)
  • Englisch, Französisch (zählen einfach)
  • Politische Bildung, "Wirtschaft, Arbeit, Haushalt", Medien und Informatik
    Aus den drei Noten in den Fächern Politische Bildung, "Wirtschaft, Arbeit, Haushalt" sowie Medien und Informatik wird der arithmetische Durchschnitt berechnet und auf eine Dezimalstelle gerundet. Diese Note zählt einfach.
  • Musik, Bewegung und Sport, Wahlpflichtfach
    Aus den drei Noten in den Fächern Musik, Bewegung und Sport und Wahlpflichtfach Bildnerisches Gestalten oder Textiles und Technisches Gestalten wird der arithmetische Durchschnitt berechnet und auf eine Dezimalstelle gerundet. Diese Note zählt einfach.
    Hat die Schülerin / der Schüler das Wahlpflichtfach Projekte und Recherchen besucht, wird aus den zwei Noten in den Fächern Musik und Bewegung und Sport der arithmetische Durchschnitt berechnet und auf eine Dezimalstelle gerundet.

Aufnahmeprüfung

Hast du die Noten für eine Aufnahme an die Informatikmittelschule nicht erreicht, besteht die Möglichkeit, eine Aufnahmeprüfung abzulegen. Diese kann allerdings erst im Jahr nach dem Bezirksschulabschluss abgelegt werden. Bei Bestehen wirst du definitiv an die Informatikmittelschule aufgenommen.

Die Aufnahmeprüfungen für die Wirtschafts-, Informatik- und Fachmittelschule sind identisch und finden zum selben Zeitpunkt statt. Es kann nur eine Aufnahmeprüfung absolviert werden.

Willst du dich auf die Aufnahmeprüfung vorbereiten, findest du hier ältere Aufnahmeprüfungen, die du zur Übung lösen kannst.

Gültigkeit

Der erreichte Notenschnitt mit einer genügenden Note in den Kernfächern Mathematik und Deutsch oder eine bestandene Aufnahmeprüfung berechtigen zu einer einmaligen Aufnahme an einen Mittelschullehrgang. Der Eintritt ins Aargauer Mittelschulsystem kann in einem der beiden auf die Abschlussklasse oder Aufnahmeprüfung folgenden Schuljahre erfolgen.

Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule

Provisorische Aufnahme

Erreichst du im ersten Semester der letzten Sekundarschulklasse in den übertrittsrelevanten Fächern einen Notendurchschnitt von mindestens 5,3 sowie in den Kernfächern Mathematik und Deutsch mindestens die Note 4,0, wirst du provisorisch an die Informatikmittelschule aufgenommen, wenn du diese Anforderungen am Ende nicht mehr erreichst. Nach der provisorischen Aufnahme folgt eine Probezeit von einem halben Jahr.

Definitive Aufnahme

Erreichst du am Ende der letzten Sekundarschulklasse in den übertrittsrelevanten Fächern einen Notendurchschnitt von mindestens 5,3 sowie in den Kernfächern Mathematik und Deutsch mindestens die Note 4,0, wirst du definitiv an die Informatikmittelschule aufgenommen. Die definitive Aufnahme gilt auch, wenn du im ersten Semester den Notendurchschnitt von 5,3 oder die Noten 4,0 in Mathematik und Deutsch nicht erreicht hast. Nach der definitiven Aufnahme folgt keine Probezeit.

Berechnung des übertrittsrelevanten Notendurchschnitts

Der übertrittsrelevante Notendurchschnitt wird aus den Noten im Zwischenbericht bzw. im Jahreszeugnis der Abschlussklasse in den folgenden Fächern berechnet:

  • Deutsch, Mathematik, Natur und Technik, "Räume, Zeiten, Gesellschaften" (zählen doppelt)
  • Englisch, Französisch (zählen einfach)
  • Politische Bildung, "Wirtschaft, Arbeit, Haushalt", Medien und Informatik
    Aus den drei Noten in den Fächern Politische Bildung, "Wirtschaft, Arbeit, Haushalt" sowie Medien und Informatik wird der arithmetische Durchschnitt berechnet und auf eine Dezimalstelle gerundet. Diese Note zählt einfach.
  • Musik, Bewegung und Sport, Wahlpflichtfach
    Aus den drei Noten in den Fächern Musik, Bewegung und Sport und Wahlpflichtfach Bildnerisches Gestalten oder Textiles und Technisches Gestalten wird der arithmetische Durchschnitt berechnet und auf eine Dezimalstelle gerundet. Diese Note zählt einfach.
    Hat die Schülerin / der Schüler das Wahlpflichtfach Projekte und Recherchen besucht, wird aus den zwei Noten in den Fächern Musik und Bewegung und Sport der arithmetische Durchschnitt berechnet und auf eine Dezimalstelle gerundet.
  • Formular zur Berechnung des Notenschnitts ab Schuljahr 2023/24 (XLSX, 1 Seite, 19 KB)

Aufnahmeprüfung

Hast du die Noten für eine Aufnahme an die Informatikmittelschule nicht erreicht, besteht die Möglichkeit, eine Aufnahmeprüfung abzulegen. Diese kann allerdings erst im Jahr nach dem Sekundarschulabschluss abgelegt werden. Bei Bestehen wirst du definitiv an die Informatikmittelschule aufgenommen.

Die Aufnahmeprüfungen für die Wirtschafts-, Informatik- und Fachmittelschule sind identisch und finden zum selben Zeitpunkt statt. Es kann nur eine Aufnahmeprüfung absolviert werden.

Willst du dich auf die Aufnahmeprüfung vorbereiten, findest du hier ältere Aufnahmeprüfungen, die du zur Übung lösen kannst.

Gültigkeit

Der erreichte Notenschnitt mit einer genügenden Note in den Kernfächern Mathematik und Deutsch oder eine bestandene Aufnahmeprüfung berechtigen zu einer einmaligen Aufnahme an einen Mittelschullehrgang. Der Eintritt ins Aargauer Mittelschulsystem kann in einem der beiden auf die Abschlussklasse oder Aufnahmeprüfung folgenden Schuljahre erfolgen.

Für Schülerinnen und Schüler anderer Schulen

Wenn du aus einer Privatschule kommst, neu in den Kanton Aargau gezogen bist oder wenn du dich im Vorjahr nicht über den benötigten Notenschnitt aus der Bezirks- oder Sekundarschule qualifizieren konntest, steht dir die Aufnahmeprüfung für die Informatikmittelschule offen.

Zur Aufnahmeprüfung für die Informatikmittelschule wirst du zugelassen wenn…

  • du zum Zeitpunkt des Eintritts in die IMS nicht älter als 18 Jahre alt bist
  • du im Prüfungsjahr nicht die Abschlussklasse einer aargauischen Bezirks- oder Sekundarschule besuchst
  • du über neun Schuljahre absolviert und eine Schule, die gleichwertig zu einer Bezirks- oder Sekundarschule ist, besucht hast.

Bei Bestehen der Aufnahmeprüfung wirst du definitiv in die IMS aufgenommen.

Die Aufnahmeprüfungen für die Wirtschafts-, Informatik- und Fachmittelschule sind identisch und finden zum selben Zeitpunkt statt. Es kann nur eine Aufnahmeprüfung absolviert werden.

Willst du dich auf die Aufnahmeprüfung vorbereiten, findest du hier ältere Aufnahmeprüfungen, die du zur Übung lösen kannst.

Gültigkeit

Eine bestandene Aufnahmeprüfung berechtigt zu einer einmaligen Aufnahme an einen Mittelschullehrgang. Der Eintritt ins Aargauer Mittelschulsystem kann in einem der beiden auf die Aufnahmeprüfung folgenden Schuljahre erfolgen.