Gute Sprachfähigkeiten bilden eine zentrale Grundlage für den Schulerfolg von Kindern. Für Kinder, die mit einer anderen Familiensprache als Deutsch aufwachsen, ist es daher wichtig, möglichst früh in Kontakt auch mit der deutschen Sprache zu kommen. Aufgrund mehrerer parlamentarischer Vorstösse hat der Regierungsrat anfangs Juni 2020 die Durchführung von Pilotprojekten zur Deutschförderung vor dem Kindergarten beschlossen.
Ziele der Pilotprojekte
In den Pilotprojekten wurden vielfältige Erkenntnisse gewonnen werden, welche eine Grundlage für einen politischen Entscheid über eine mögliche Einführung einer obligatorischen Deutschförderung vor dem Kindergarten bilden. Sie liefern zudem Informationen:
- zum Stand der Deutschkenntnisse von Vorschulkindern ein Jahr vor Kindergartenbeginn,
- zum Aufwand für die Umsetzung einer einjährigen Deutschförderung bei den Vorschulkindern mit Förderbedarf,
- zu den durchschnittlichen Kosten für die Förderung pro Kind und
- zu den konkreten Effekten der Förderung auf die Deutschkenntnisse und die soziale Integration.
Vorgehen
Pilotprojekte in ausgewählten Aargauer Gemeinden
Mit den Pilotprojekten in ausgewählten Aargauer Gemeinden wurden Erkenntnisse gesammelt, die eine Entscheidungsgrundlage für die mögliche Einführung einer flächendeckenden, obligatorischen Deutschförderung vor dem Kindergarten bilden. Dadurch sollen bei Eintritt in den Kindergarten aus-geglichenere Bedingungen für den Schulstart geschaffen werden.
Am Pilotprojekt beteiligt sind die Gemeinden Leuggern, Mellingen, Stein und Unterentfelden, wie auch der Gemeindeverband "Impuls Zusammenleben aargauSüd" (mit den neun Projektgemeinden Burg, Dürrenäsch (bis Juli 2022), Leimbach, Menziken, Oberkulm, Reinach, Teufenthal, Unterkulm und Zetzwil).
Erkenntnisse aus den Pilotprojekten
Die Durchführung der Pilotprojekte wurde durch die Pädagogische Hochschule St. Gallen und das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) extern evaluiert. Die Evaluation hat gezeigt, dass das gewählte Auswahlverfahren und die Förderung in Spielgruppen und Kindertageseinrichtungen in den teilnehmenden Gemeinden erfolgreich umgesetzt werden konnten. Die Kinder machten über das Sprachförderjahr hinweg signifikante Fortschritte in ihren Deutschkenntnissen und haben im Förderjahr vor dem Kindergarten Grundkenntnisse in der deutschen Sprache erworben. Ein Grossteil der Kinder war jedoch auch nach einem Jahr Sprachförderung auf zusätzliche Unterstützung im Kindergarten angewiesen. Auch die Sprachstanderhebung mittels Elternfragebogen wird positiv bewertet. Die Einschätzungen der Eltern zum Sprachstand ihres Kindes entsprechen in etwa denjenigen der Fachpersonen in den Spielgruppen und Kindertagesstätten. Die pädagogische Hochschule St. Gallen und das BASS empfehlen aufgrund ihrer Auswertung, die Deutschförderung ein Jahr vor dem Kindergarten flächendeckend einzuführen und dazu bestehende Strukturen (Spielgruppen, Kindertageseinrichtungen) zu nutzen.
Einführung einer kantonsweiten Sprachstanderhebung
Eine erfolgreiche Umsetzung der frühen Sprachförderung erfordert umfassende Vorbereitungsarbeiten in und durch die Gemeinden. In einem ersten Schritt hat der Regierungsrat daher beschlossen, allen Gemeinden für die Jahre 2026 bis 2028 die Möglichkeit zur Einführung einer Sprachstanderhebung für Kinder eineinhalb Jahre vor Eintritt in den Kindergarten zu ermöglichen. Die Sprachstanderhebung dient den Gemeinden und dem Kanton dazu, den Bedarf an weiterführenden Massnahmen zu ermitteln und die Sprachförderung daran auszurichten.
Schaffung von Rechtsgrundlagen
Parallel dazu sollen basierend auf den Empfehlungen des Evaluationsberichts die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um die Gemeinden bei der Umsetzung der frühen Sprachförderung zu unterstützen. Dies erfolgt im Rahmen des Projekts "Klärung Rechtsgrundlage Kinder- und Jugendhilfe".