Hauptmenü

Qualität & Aufsicht

Kantonale Qualitätskontrolle

Die kantonale Schulaufsicht prüft im Abstand von fünf Jahren an jeder Schule mit einem standardisierten, datengestützten Verfahren, ob diese die definierten Qualitätsansprüche erfüllt und die kantonalen Vorgaben einhält.

Die kantonale Schulaufsicht des Departements Bildung, Kultur und Sport ist für die gesamte Durchführung der periodischen und flächendeckenden Überprüfung aller Schulen zuständig. Unterstützt wird sie durch die Pädagogische Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz (PH FHNW), die Online-Befragungen der wichtigen schulischen Akteure durchführt und vertiefte Prüfungen vornimmt im Falle von Schulen mit negativen Auffälligkeiten. Damit erlangt der Kanton Aufschluss darüber, inwieweit die Schulen die definierten Qualitätsansprüche erfüllen und die kantonalen Vorgaben einhalten.

Verfahren

Das Verfahren der kantonalen Qualitätskontrolle ist nach folgenden Stufen konzipiert:

  • Stufe A Standardisierte Prüfung der Schulqualität aller Schulen
  • Stufe B Vertiefte Prüfung der Schulqualität einzelner Schulen
  • Stufe C Begleitete Defizitaufarbeitung
  • Stufe D Nachkontrolle der Defizitaufarbeitung

In erster Linie ist die Schulführung vor Ort für die Qualität und deren Entwicklung in den Bereichen Organisation, Unterricht und Personal verantwortlich.

Mehr zum Thema

Für Schulen

Mehr Informationen finden Sie im Schulportal:

Rechtliche Grundlagen

Verordnung über die Qualitätssicherung (SAR 401.116)