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Schule & Eltern

Blockzeiten & Betreuung

Die Stundenplanung der Schule hat Auswirkungen auf den Tagesablauf der Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Gemeinden und Schulen zusammen die schul- und familienergänzende Betreuung planen.

Die Ausgestaltung von Betreuungsangeboten für Kinder ist vielfältig. Es wird zwischen Blockzeiten, Betreuungsangeboten und gebundenen schulergänzenden Tagesstrukturen, also Tagesschulen unterschieden.

Blockzeiten

Der Aargauer Lehrplan Volksschule unterstützt mit seinen Stundentafeln am Kindergarten und der Primarschule das Führen von umfassenden Blockzeiten.

Familienergänzende Betreuung

Die Gemeinden müssen aufgrund des Kinderbetreuungsgesetzes (KiBeG) ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung sicherstellen. Als Unterstützung des Kantons bei der Umsetzung stehen den Gemeinden Informationsunterlagen Verfügung.

Bestehende Betreuungsangeboten und Angaben zu freien Plätzen finden sich auf der Internetseite von Kinderbetreuung Schweiz. Informationen für Eltern zur Kinderbetreuung bietet die Internetseite von kibesuisse.

Modulare schulergänzende Tagesstrukturen

Modulare Tagesstrukturen bieten verschiedene Betreuungseinheiten an. Solche Module gibt es vor und nach dem Unterricht (Morgen-/Nachmittags- bzw. Abendbetreuung) und während dem Mittag (Mittagsbetreuung inkl. Mittagstisch). Je nach Angebot der Tagesstruktur können die Eltern den Wochentag und die Module individuell auswählen. Das Angebot wird von der Gemeinde basierend auf dem Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) nach dem jeweiligen Bedarf sichergestellt.

Tagesschulen

Tagesschulen sind ganztägige Förder- und Betreuungsangebote inklusive Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler der Volksschule (Kindergarten bis und mit Oberstufe). Im Allgemeinen bieten Tagesschulen vor, zwischen und nach dem Schulangebot gemäss Stundentafel Förder- und Betreuungsangebote in unterschiedlichen Formaten an. Gemäss Bund sind die zusätzlichen Förder- und Betreuungsangebote der Tagesschulen an mehreren bis allen Schultagen verpflichtend für die Schülerinnen und Schüler. Eine freiwillige Betreuung während schulfreien Tagen, insbesondere den Ferien, wird von Tagesschulen in der Regel nicht angeboten. Tagesschulen verfügen über ein pädagogisches Konzept, welches Unterricht und Betreuung integrativ – also in aufeinander abgestimmter Form – darlegt und einbindet. So liegen die beiden Bereiche sowohl inhaltlich als auch räumlich sehr eng beieinander und werden in der Regel "unter einem Dach" geführt.

Rechtlich wird im Kanton Aargau innerhalb einer Tagesschule zwischen dem Schulangebot der Volksschule, geregelt im kantonalen Schulgesetz und dem Betreuungsangebot gestützt auf das Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) unterschieden.

Der Entscheid, eine Tagesschule zu führen, liegt bei der Gemeinde, angepasst an den jeweiligen Bedarf. Durch die unterschiedlichen kommunalen Vorgaben sind in der Betreuung Unterschiede zwischen den Tagesschulen im Kanton Aargau möglich.

Leitfaden

Der kantonale Leitfaden für Gemeinden unterstützt beim Aufbau eines pädagogischen und betrieblichen Konzepts einer Tagesschule.

Leitfaden für Gemeinden zum Aufbau einer Tagesschule (PDF, 14 Seiten)

Mehr zum Thema

Auf der Website www.kinderundfamilien.ch sind Empfehlungen für den Aufbau und den Betrieb sowie die Qualität von Betreuungsangeboten aufgeschaltet.