Sonderpädagogik & Förderangebote
Kinder und Jugendliche im Kanton Aargau haben das Recht, diejenigen öffentlichen Schulen zu besuchen, die ihren Fähigkeiten entsprechen und deren Anforderungen sie erfüllen. Besondere Förderangebote und sonderpädagogische Angebote setzen voraus, dass der Bedarf des Kinds oder Jugendlichen nachgewiesen ist.
Für Kinder und Jugendliche mit besonderen schulischen Bedürfnissen gibt es Angebote zur besonderen Förderung, für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung bestehen verstärkte Massnahmen (sonderpädagogische Angebote).
Im Vorschulbereich bestehen ebenfalls sonderpädagogische Angebote. Sie richten sich an Kinder mit einer Behinderung, mit Verhaltensauffälligkeiten oder mit Beeinträchtigungen in der Gesamtentwicklung oder in der Sprache.