Privatkindergärten / Privatschulen & private Schulung
Kinder und Jugendliche können im Kanton Aargau ihre Schulpflicht auch im Rahmen eines bewilligten Privatkindergartens beziehungsweise einer bewilligten Privatschule oder in privater Schulung zuhause erfüllen.
Die Bildungsziele und der Lehrplan haben jenen der öffentlichen Schulen zu entsprechen. Die Kosten für den Besuch des Privatkindergartens bzw. der Privatschule oder der privaten Schulung gehen vollständig zu Lasten der Eltern.
Privatkindergärten und Privatschulen
Privatkindergärten und Privatschulen stehen unter staatlicher Aufsicht und sind bewilligungspflichtig. Die Bewilligung muss beim Erziehungsrat beantragt werden. Die Trägerschaft von Privatkindergärten und von Privatschulen ist vertrauenswürdig und legt weltanschauliche und religiöse Ansichten offen. Privatschulen dürfen sich in ihrem Wesen und in der pädagogischen Orientierung von der öffentlichen Schule unterscheiden.
Bewilligte Privatkindergärten und Privatschulen
Schulpflichtige Kinder, die ihren Wohnsitz im Kanton Aargau haben und einen Privatkindergarten oder eine Privatschule besuchen, haben zu den gleichen Bedingungen Zugang zum Instrumentalunterricht an der Oberstufe und zu den Therapien und Schuldiensten wie die Kinder an den öffentlichen Schulen.
Liste der bewilligten Privatkindergärten und -schulen
Privatkindergarten /Privatschule | Gemeinde | Stufe |
---|---|---|
Atrium Schule für individuelle Fortbildung | 5442 Fislisbach | Coaching für 12 Monate, Oberstufe |
Children’s World AG | 5408 Ennetbaden | Kindergarten |
Forum 44 Aarau | 5001 Aarau | Abschlussjahr Oberstufe |
Forum 44 AG Baden | 5400 Baden | Oberstufe |
Ipso International School AG | 4310 Rheinfelden | Kindergarten, Primarstufe, Oberstufe |
Kantonsspital Aarau AG, Kindergarten Zwärglihuus | 5000 Aarau | Kindergarten |
Kairos Schulen AG | 5600 Lenzburg | Oberstufe |
Lernpodium | 5430 Wettingen | Primarstufe ab 4. Klasse, Oberstufe |
Montessori Schule Lenzburg | 5400 Lenzburg | Kindergarten, Primarstufe |
Neue Schule am GREENPARK | 8967 Widen | Primarstufe |
Privatschule A bis Z | 5734 Reinach | Primarstufe |
Privatschule "am Mutschälle" | 8966 Oberwil-Lieli | Primarstufe |
Privatschule Lern mit AG | 5610 Wohlen | Primarstufe, Oberstufe |
Privatschule Lernhaus | 5200 Brugg | Oberstufe |
Privatschule Memory | 5606 Mägenwil | Primarstufe |
Privatschule Sonnenweg | 5616 Meisterschwanden | Kindergarten, Primarstufe, Oberstufe |
Privatschule Papillon | 4663 Aarburg | Primarstufe |
Privatschule Wirkstadt | 5077 Elfingen | Kindergarten, Primarstufe, Oberstufe |
Quadrius Schule für Individuelles Lernen | 5034 Suhr | Kindergarten, Primarstufe, Oberstufe |
Rudolf Steiner Kindergarten Rheinfelden | 4310 Rheinfelden | Kindergarten |
Rudolf Steiner Schule Aargau | 5503 Schafisheim | Kindergarten, Primarstufe, Oberstufe |
salta, Schulalternative Aargau/Solothurn | 5722 Gränichen | Primarstufe, Oberstufe |
Schule im Grünen | 5400 Baden | Primarstufe |
Schule Naturspielwald | 5400 Baden | Kindergarten, Primarstufe 1.+2. Klasse |
Stiftung Kinderhaus Montessori Lägern | 5430 Wettingen | Kindergarten |
Tagesschule drive | 5000 Aarau | Primarstufe, Oberstufe |
Tagesschule FLOW | 5463 Wislikofen | Kindergarten, Primarstufe, Oberstufe |
Tagesschule nach Montessori | 5200 Brugg | Kindergarten, Primarstufe |
Tagesschule Wannenhof GmbH | 5726 Unterkulm | Primarstufe |
Private Schulung
Die Schulpflicht kann auch im Rahmen einer privaten Schulung erfüllt werden. Die private Schulung schulpflichtiger Kinder durch die Eltern, Pflegeeltern oder durch eine Drittperson muss der zuständigen Schulführung gemeldet werden. Die Inhaber der elterlichen Sorge haben zu gewährleisten, dass ihre Kinder genügend geschult werden.
Die private Schulung steht unter staatlicher Aufsicht. Aufnahme und Beendigung einer privaten Schulung sind gestützt auf die Verordnung über die Volksschule der Schulleitung mindestens 14 Tage im Voraus zu melden. Die Aufnahme einer privaten Schulung ist in der Regel nur auf Semesterbeginn möglich. Die Schulführung fordert die Eltern auf, den Nachweis des genügenden Unterrichts (regelmässiger, strukturierter Unterricht, Einhalten des Lehrplans, Leistungsnachweise der Kinder, u.a.) zu erbringen. Es besteht eine Meldepflicht durch die Schulführung an das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS). Die Überprüfung des genügenden Unterrichts erfolgt regelmässig durch die Schulaufsicht in Absprache mit der Schulführung vor Ort.