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Gesundheit & Prävention

Schulärztlicher Dienst und Vorsorgeuntersuchungen

Mit dem schulärztlichen Dienst und den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen wird die Gesundheit von Aargauer Schülerinnen und Schüler gefördert mit dem Ziel Erkrankungen zu verhindern.

Die Schulärztinnen und Schulärzte des Kantons Aargau unterstützen die Schulen bei der Gesundheitsförderung und Prävention. Die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen im Kindergarten- und im Jugendalter sind eine weitere Massnahme der Gesundheitsvorsorge. Sie finden in der Regel bei der eigenen Kinder- oder Hausärztin bzw. beim eigenen Kinder- oder Hausarzt statt.

Schulärztlicher Dienst

Jede öffentliche und private Schule verfügt über eine Schulärztin oder einen Schularzt. Sie oder er berät Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen sowie Eltern zu schulrelevanten Gesundheitsthemen und steht den Schulen bei Fragen zur Prävention und Gesundheitsförderung sowie für epidemiologische Massnahmen, insbesondere Impfungen, zur Verfügung. Ziel des schulärztlichen Diensts ist, dass sich Schülerinnen und Schüler gesund entwickeln können.

Impfungen

Die Schulimpfungen werden im Auftrag des Departements Gesundheit und Soziales vom Impfdienst der Lungenliga Aargau in Zusammenarbeit mit den Schulärztinnen und Schulärzten durchgeführt. Im Zweijahreszyklus können Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Primarschulklasse sowie der 1. und 2. Oberstufenklasse kostenlos geimpft werden.

Lungenliga Aargau

Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen

Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Darum finden im Kanton Aargau im Kindergarten und in der Oberstufe ärztliche Vorsorgeuntersuchungen statt. Sie sind für alle Kinder und Jugendlichen obligatorisch.

  • Während der Schulzeit finden zwei Vorsorgeuntersuchungen statt:
    Die Einschulungsuntersuchung im Kindergarten. Der Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt in der rechtzeitigen Erkennung von Gesundheits- und Entwicklungsstörungen.
  • Austrittsuntersuchung in der 2. oder 3. Oberstufenklasse. Diese Untersuchung beinhaltet neben der körperlichen Untersuchung ein Beratungsgespräch, in dem individuelle Fragen zu Gesundheit und Prävention besprochen werden können.

Durchführung

Die beiden Vorsorgeuntersuchungen werden von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt, in der Regel von der eigenen Kinder- oder Hausärztin bzw. vom eigenen Kinder- oder Hausarzt. Kinder und Jugendliche, die bis zur kommunizierten Frist keine Untersuchung vorgenommen haben, werden von der Schulärztin oder vom Schularzt untersucht. Die Schulen sind für die Durchführungskontrolle der Vorsorgeuntersuchungen zuständig und informieren die Schulärztin oder den Schularzt bei Bedarf.

Kosten

Die Einschulungsuntersuchung im Kindergarten wird via TARMED über die Krankenkassen abgerechnet (ausgenommen Selbstbehalt). Die Kosten für die Austrittsuntersuchung in der Oberstufe werden von den Wohngemeinden der Jugendlichen getragen.

Mehr zum Thema

Für Schulen

Weitere Informationen und Dokumente sowie Formulare zum schulärztlichen Dienst und den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen finden Sie auf dem Schulportal.

Für Ärztinnen und Ärzte

Weitere Informationen und Dokumente sowie Formulare zum schulärztlichen Dienst und den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen finden Sie beim Departement Gesundheit und Soziales:

Rechtliche Grundlagen

Kantonsebene