Aufnahme von neu Zugezogenen
Schülerinnen und Schüler, die aus einem fremdsprachigen Gebiet zuziehen, werden im Allgemeinen direkt in die Regelschule integriert. Spezielle Angebote für spät immigrierte Schülerinnen und Schüler sind die regionalen Integrationskurse (RIK) und die Integrations- und Berufsfindungsklasse IBK.
Grundsätzlich gelten für alle Kinder und Jugendlichen im Kanton Aargau die Schulpflicht und das Recht, diejenige Grundausbildung an der Volksschule abzuschliessen, die ihren Fähigkeiten entspricht und deren Anforderungen sie erfüllen.
Es gehört zum Auftrag der Schulen, neu immigrierte Schülerinnen und Schüler beim Lernen von Deutsch als Zweitsprache speziell zu fördern, damit sie dem Unterricht möglichst rasch folgen können. Jede Schule legt selber fest, wie sie diese Förderung genau organisiert. Detaillierte Informationen erhalten Eltern bei der Schule ihres Kindes.
Regionale Integrationskurse (RIK)
Regionale Integrationskurse RIK sind in erster Linie für ältere Schülerinnen und Schüler ab ca. der 6. Klasse und der Oberstufe gedacht. Die neu zugezogenen Schülerinnen und Schüler aus der Region werden zusammengefasst und während höchstens einem Jahr auf den Übertritt in die Regelklasse vorbereitet.
Regionale Integrationskurse RIK werden im Schuljahr 2021/221 an folgenden Schulen angeboten:
Die Anmeldung an einen regionalen Integrationskurs erfolgt durch die Schule des Schülers/der Schülerin. Die Eltern und die Schülerin/der Schüler werden beim Entscheid einbezogen.
Integrations- und Berufsfindungsklasse IBK
Die IBK ist ein auf die spezifischen Bedürfnisse von spät immigrierten Jugendlichen zugeschnittenes letztes Oberstufenjahr. Diese Schülerinnen und Schüler sind maximal seit zwei Jahren in der Schweiz, haben das strukturell letzte Schuljahr noch nicht abgeschlossen und brauchen wegen ihrer Anderssprachigkeit ein spezifisches Angebot im Hinblick auf ihre Integration und berufliche Eingliederung.
Die Integrations- und Berufsfindungsklasse IBK wird in der Kreisschule Aarau-Buchs und in Baden geführt.
Die Anmeldung an die Integrations- und Berufsfindungsklasse IBK erfolgt durch die Schule des Schülers/der Schülerin. Die Eltern und die Schülerin/der Schüler werden beim Entscheid einbezogen.
Für Schulen
Weitere Informationen zu Integrationskursen für neu Zugewanderte sowie zur Anmeldung und den Rahmenbedingungen finden Sie auf dem Schulportal.