Swisslos-Fonds-Beitrag im Bereich Kultur beantragen

Der Swisslos-Fonds unterstützt gemeinnützige Projekte, die der Kulturvielfalt dienen und möglichst vielen die Teilnahme am Kulturleben ermöglichen.
Der Reingewinn der interkantonalen Landeslotterie Swisslos geht an die kantonalen Swisslos-Fonds/Lotteriefonds. Die Gelder dienen der Unterstützung gemeinnütziger oder wohltätiger Zwecke. Die Unterstützung kann dabei in Form von Beiträgen, Defizitgarantien und zinslosen oder verzinslichen Darlehen erfolgen.
Der Kanton Aargau erhält – entsprechend seiner Einwohnerzahl und den im Kanton getätigten Wettumsätzen im Zahlenlotto jährlich einen Betrag in den Swisslos-Fonds. Die Gelder werden vom Regierungsrat des Kantons Aargau nach den Bestimmungen der Swisslos-Fonds-Verordnung vergeben.
- www.ag.ch/swisslos
- Förderzuständigkeiten Aargauer Kuratorium und Swisslos-Fonds Kanton Aargau (Abteilung Kultur) (PDF, 2 Seiten, 55 KB)
- kulturdünger – Förderstelle für Jugendkultur (öffnet in einem neuen Fenster)
- Aargauer Jugendförderstellen(öffnet in einem neuen Fenster)
- wemakeit - Nationale Crowdfunding-Plattform(öffnet in einem neuen Fenster)
- Kantonales Kulturkonzept