Schulhaus
Der Schulhausbau entwickelte sich seit 1800 in verschiedenen Etappen. Die wachsende Anzahl von Schülern wie auch die gewandelten Bedürfnisse an Zweckmässigkeit spiegelten sich in Stil und Grösse der jeweiligen Gebäudetypen.
Viele der frühen Bauten waren nach der Formel eine "Gemeinde (Pfarrei), eine Schule, ein Lehrer" entstanden. Sie unterschieden sich in ihrem Erscheinungsbild kaum von Wohnhäusern aus dieser Zeit. Viele dieser Schulhäuser waren von Anfang an zu klein für die wachsende Schülerzahl.
Grosse Klassen
Schon im Schulgesetz von 1805 wurde darauf hingewiesen, dass es dem Lehrer in den bestehenden Schulen wegen der grossen Anzahl der Schüler - das gesetzliche Maximum betrug 80 Kinder - unmöglich sei, die nötige Zeit und Aufmerksamkeit für ein jedes Kind zu verwenden. Ausserdem würde bei mehr als achtzig Kindern deren Gesundheit leiden. In diesem Fall sollten die Inspektoren, das Sittengericht und der Gemeinderat beratschlagen, wie eine zweite Schule zu errichten sei. Falls aber in einer Gemeinde noch keine Schule bestünde, solle dies dem Inspektor durch das Sittengericht angezeigt werden, damit dieser mit der Gemeinde und dem Kantonsschulrat verhandeln könne, wie eine solche zu errichten sei. Einstweilen sollte der Unterricht in einem "gesunden und geräumigen" Zimmer statt finden, welches von der Gemeinde gemietet werden musste.
Gemeindeschulen
In den Schulgesetzen von 1835 und 1865 wurde die maximale Klassengrösse auf 100 resp. 80 Kinder festgesetzt. In jeder Gemeinde oder Ortschaft, welche mehr als eine halbe Stunde von der nächstgelegenen Schule entfernt war, und über fünfzig – 1865 über vierzig – schulpflichtige Kinder zählte, sollte eine Gemeindeschule errichtet werden. Bei geringerer Kinderzahl und Entfernung konnte die Errichtung einer neuen Schule nur vom Kleinen Rat resp. vom Grossen Rat beschlossen werden.
Subventionen
Die Umsetzung der ambitiösen Ziele, in jeder Gemeinde mindestens eine Schule zu errichten, war in finanzieller Hinsicht in erster Linie Sache der Gemeinden. Sie erhielten auf Gesuch hin eine Unterstützung vom Kanton. Der Neubau oder Erweiterungsbau einer bereits bestehenden Schule konnte 1835 mit eine Summe von maximal vierhundert Franken unterstützt werden.
Es wundert daher nicht, dass viele Bauvorhaben der Gemeinden aus finanziellen Gründen verschoben wurden. Finanzielle Basis für den Schulhausbau bildete der Schulfonds oder das Gemeindegut. Falls diese nicht ausreichten, mussten die Kosten aus Steuern, welche auf sämtliche Bürger der Gemeinde umzulegen waren, bestritten werden. Seit 1822 musste der Plan zur "zweckmässigen" Errichtung des Schulgebäudes dem Kantonsschulrat zur Genehmigung vorgelegt werden.
Hagelschaden verhindert Schulhausbau in Bettwil 1839 (PDF, 4 Seiten, 1,0 MB)
Platznot in Windisch 1845 (PDF, 2 Seiten, 573 KB)
Subventionen für arme Kinder 1850 (PDF, 2 Seiten, 573 KB)
Literatur
Byland, Max. Hafner, Heinz. Elsasser, Theo. 150 Jahre Aargauer Volksschule 1835-1985. Aarau 1985.
Pfenniger, Paul. Zweihundert Jahre Luzerner Volksschule 1798-1998 (Begleitheft zur Sonderausstellung "Von der Schiefertafel zum Computer. Zweihundert Jahre Schule für das Volk" im Historischen Museum Luzern: 27. Mai bis 8. November 1998). Luzern 1998.