Staatsarchiv

Das Staatsarchiv Aargau ist das zentrale Archiv des Kantons und seiner Rechtsvorgänger. Es sammelt das archivalische Kulturgut des Kantons und sorgt für die fachgerechte Aufbewahrung, Erschliessung und Vermittlung. Das Staatsarchiv ist öffentlich und für alle Interessierten innerhalb der Öffnungszeiten zugänglich.
Durch die dauerhafte Dokumentation von amtlichen Dokumenten macht das Staatsarchiv staatliches Handeln nachvollziehbar. Es dient der Rechtsstaatlichkeit, schafft Transparenz gegenüber der Bevölkerung und ermöglicht wissenschaftliche Forschung.
Seine Bestände reichen vom Hochmittelalter bis in die Gegenwart. Neben wertvollen Urkunden und Zeugnissen vormoderner Herrschaftsfixierung bewahrt das Staatsarchiv die systematische Dokumentation der Verwaltungstätigkeit seit der Kantonsgründung 1803. Seine Kernbestände ergänzt es durch Archive privater Herkunft, die von öffentlichem Interesse sind.
Als Kompetenzzentrum für Archivwesen berät und unterstützt das Staatsarchiv die kantonalen Verwaltungseinheiten sowie archivpflichtige öffentliche Organe in Fragen der Aktenführung und der Archivierung.
Schauvitrine
Archivgut ist Kulturgut. Bibliothek und Archiv Aargau sammelt, erschliesst und vermittelt das schriftliche und audiovisuelle Kulturerbe des Aargaus. Ausgewählte Schaustücke veranschaulichen die spannungsreiche Kantonsgeschichte.

Titel | Archivium Murense |
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Beschreibung | Papier, handkolorierte Federzeichnung, Ledereinband; 1734; Der Archivraum ist mit alphabetisch beschrifteten Schubladen nach Betreffen eingerichtet. Der kniende Pater Leodegar Mayer überreicht dem Fürstabt Gerold I. Haimb sein ausführliches Archivverzeichnis, nachdem er das Archiv geordnet hat. Die im Archivraum umlaufenden Inschriften weisen auf die Kernaufgaben eines jeden Archivs hin, nämlich "Substantia Monasterii": Rechts- und Existenzgrundlagen, hier des Klosters. Sie mahnen an, alle Rechtsgrundlagen wie liturgische Gefässe zu hüten, und Fragmente zu sammeln, damit sie nicht zu Grunde gehen. Das Titelbild ist ausgestattet oben mit den Wappen der klösterlichen Würdenträger, unten mit den Wappen der murianischen Herrschaften im Aargau, Thurgau, Zürich und am Neckar. Das sog. Testament Bischof Wernhers von 1027 trägt die Signatur CIII, lag also in der Schublade C (kaiserliche, königliche und fürstliche Privilegien), im Rücken des Abts. |
Bildnachweis / Copyright | Signatur AA/4900 © Kanton Aargau, Staatsarchiv |
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Rechtliche Grundlagen
- Bundesverfassung Art. 9, 13, 16, 20 (SR 101)
- Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (SR 520.3)
- Kulturgüterschutzverordnung (SR 520.31)
- Benutzungsordnung (SAR 495.245)
- Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen IDAG (SAR 150.700)
- Verordnung zum Gesetz über die Information, den Datenschutz und das Archivwesen VIDAG (SAR 150.711)
- Kantonsverfassung § 72 (SAR 110.000)
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- Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (SAR 515.200)