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Denkmalpflege

Kulturgüterschutz

Der Kanton ist verpflichtet, seine Kulturgüter zu schützen und zu erhalten. Der kantonale Kulturgüterschutz trifft Schutzmassnahmen und arbeitet auf Gemeindeebene eng mit den Zivilschutzorganisationen zusammen.

Der Kulturgüterschutz hat zwei Hauptaufgaben: Einerseits ist er für die Sicherung von Kulturgütern zuständig. Er trifft geeignete Schutzmassnahmen, um die Auswirkungen von Schadenereignissen (Naturkatastrophen, bewaffnete Konflikte etc.) auf die Kulturgüter bestmöglich zu mildern. Andererseits hat der Kulturgüterschutz den Auftrag, die Kulturgüter vor Zerstörung, Diebstahl und Plünderung zu schützen sowie eigene und fremde Kulturformen anzuerkennen und zu vermitteln.

Fachstelle Kulturgüterschutz

Für den Vollzug der Bundesgesetzgebung über den Schutz von Kulturgütern ist die Fachstelle für Kulturgüterschutz zuständig. Sie führt das Verzeichnis der zu schützenden Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung und berät Gemeinden und Privatpersonen bei der Erstellung von Dokumentationsunterlagen der Kulturgüter. Weiter wirkt sie bei der Erstellung von Kulturgüterschutzräumen mit und unterstützt alle verantwortlichen Personen im Bereich des Kulturgüterschutzes.

Gemeinden

Auf Gemeindestufe werden die Aufgaben des Kulturgüterschutzes von den Zivilschutzorganisationen (ZSO) des Kantons Aargau ausgeführt. Diese verfügen über speziell aus- und weitergebildetes Kulturgüterschutz-Personal und übernehmen den regionalen Kulturgüterschutz. Sie erstellen Kurzdokumentationen von Kulturgütern und legen Einsatzplanungen fest. Weiter sind sie für die Prüfung der Umnutzung von Zivilschutzbauten zu Kulturgüterschutzräumen zuständig.

Beiträge zum Kulturgüterschutz

Diese Beiträge stammen aus unserem vierteljährlich erscheinenden Newsletter – Interessiert?