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Denkmalpflege

Unterschutzstellung & Subventionen

Der Kanton Aargau setzt sich für eine langfristige Erhaltung seiner Kulturdenkmäler ein. Aus diesem Grund werden Baudenkmäler von kantonaler Bedeutung unter Schutz gestellt. Die bei baulichen Massnahmen auftretenden Mehrkosten werden dabei teilweise durch den Kanton ausgeglichen.

Gestützt auf das Kulturgesetz können Baudenkmäler unter kantonalen Schutz gestellt werden. Über die kantonale Unterschutzstellung eines Denkmals entscheidet das Departement Bildung Kultur und Sport (BKS). Die Kantonale Kommission für Denkmalpflege und Archäologie berät das Departement bei seiner Entscheidung. Die vom Kanton unter Schutz gestellten Baudenkmäler sind von den Eigentümerinnen und Eigentümern so zu unterhalten, dass deren Bestand dauerhaft gesichert ist.

Subventionen

Der Kanton Aargau setzt sich für eine langfristige Erhaltung seiner Kulturdenkmäler ein. Der Kanton Aargau richtet deshalb gemäss Verordnung zum Kulturgesetz finanzielle Beiträge an die denkmalpflegerischen Mehrkosten für Restaurierungen und Unterhalt aus. Eigentümerinnen und Eigentümer von kantonalen Schutzobjekten können eine Subventionszahlung beantragen. Deren Höhe hängt von der Bedeutung des Objekts sowie dem notwendigen Aufwand und Nutzen der Massnahme ab. Die Bemessung ist in der Verordnung zum Kulturgesetz geregelt.

Die Gesuchseingabe hat vor dem Beginn der Baumassnahmen zu erfolgen.

Dokumentation

Nach Einreichen der Bauabrechnung und der verlangten Dokumentation werden die Beiträge ausbezahlt. Die eingereichte Dokumentation hat gemäss den Vorgaben im Leitfaden zu erfolgen. Bitte beachten Sie, dass teilweise bereits der Zustand vor der Restaurierung zu dokumentieren ist.

Bundesbeiträge

Für überregional herausragende Objekte kann die Kantonale Denkmalpflege beim Bundesamt für Kultur ein Gesuch für einen Bundesbeitrag einreichen.