Arbeiten
Einrichtungen bieten betreute Arbeit in einem ertragsorientierten Dienstleistungs- und/oder Produktionsbetrieb oder Begleitung im 1. Arbeitsmarkt.
Geschützte Arbeit
Das Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit Beeinträchtigungen.
Arbeitsstätten bieten betreute Arbeit in einem ertragsorientierten Dienstleistungs- und/oder Produktionsbetrieb.
Geschützte Arbeitsplätze können im eigenen Betrieb der Einrichtung oder in externen Betrieben mit Betreuung durch die Einrichtung angeboten werden.
Die Menschen mit Beeinträchtigung haben im Rahmen des Angebots geregelte Arbeitszeiten und Arbeitsverträge nach Schweizerischem Obligationenrecht mit der Einrichtung. Sie werden unter Berücksichtigung ihrer Leistung entlöhnt.
Geschützte Arbeit steht Menschen mit Beeinträchtigung zur Verfügung, unabhängig von ihrer persönlichen Wohnform.
Voraussetzungen
Das Angebot steht erwachsenen Menschen mit Beeinträchtigungen zur Verfügung, deren Invalidität vor Erreichen des AHV-Alters festgestellt worden ist. Als behindert gelten Menschen, die aufgrund von Beeinträchtigungen körperlicher, sprachlicher, sensorischer, geistiger, psychischer oder sozialer Art so stark benachteiligt sind, dass ihre Teilnahme an Bildung, Erwerbsleben oder Gesellschaft erschwert oder verunmöglicht ist.
In der Regel beziehen erwachsene Menschen mit Beeinträchtigungen eine Rente der Invalidenversicherung (IV) oder Leistungen anderer Sozialversicherungen. Wenn kein Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen besteht, müssen die materiellen Kriterien für eine IV-Rente erfüllt sein.
Minderjährige Jugendliche nach Beendigung der Sonderschule, die aufgrund ihrer Einschränkungen keine erstmalige berufliche Eingliederung absolvieren können und vor Vollendung des 18. Altersjahrs auf eine Einrichtung für Erwachsene angewiesen sind, können ebenfalls Leistungen beziehen.
Finanzierung
Erwachsenen Menschen mit Beeinträchtigung leisten keinen individuellen Beitrag an Geschützte Arbeit.
Anbieter und Einrichtungen
Begleitung im 1. Arbeitsmarkt
Das Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit Beeinträchtigungen.
Die leistungsbeziehende Person wird bei ihrer Arbeit durch eine Einrichtung begleitet und unterstützt. Die Begleitung im ersten Arbeitsmarkt umfasst je nach Bedarf
- Beratung der leistungsbeziehenden Person;
- Beratung des Arbeitgebers, des Vorgesetzten oder des Teams der leistungsbeziehenden Person;
- Unterstützung der leistungsbeziehenden Person bei der Arbeitsorganisation und -erledigung.
Voraussetzungen
Der Entscheid der Einrichtung zur Aufnahme basiert auf einem zeitlich befristeten Bemessungsergebnis (maximal 3 Jahre) der Abklärungsstelle.
Zudem ist ein Arbeitsvertrag nach dem Schweizerischen Obligationenrecht, der zwischen der leistungsbeziehenden Person und ihrem Arbeitgeber abgeschlossen wird, Voraussetzung.
Finanzierung
Erwachsene Menschen mit Beeinträchtigung leisten keinen individuellen Beitrag an Begleitung im 1. Arbeitsmarkt.
Anbieter und Einrichtungen
Folgende Einrichtungen im Kanton Aargau bieten ambulante Begleitung im 1. Arbeitsmarkt an:
- Learco AG
- Stiftung Profil
- Stiftung Wendepunkt
- Stiftung zeka