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Anerkannte Einrichtungen

Re-Anerkennung

Im Zuge der Re-Anerkennung werden die Anerkennungsvoraussetzungen von Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen alle vier Jahre überprüft.

Um als Einrichtung für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen mit Standort im Kanton Aargau über das Betreuungsgesetz finanziert werden zu können, benötigt die Einrichtung eine Anerkennung. Wurden nicht alle Vorgaben erfüllt, wird eine angemessene Frist zu deren Erfüllung gewährt und die Anerkennung erfolgt mit entsprechenden Auflagen.

Aktuelle Rahmenvertragsperiode 2023-2026

Die aktuelle Anerkennung läuft bis Ende 2026.

Kommende Rahmenvertragsperiode 2027-2030

Die "Deklaration Grundlagenkonzepte" und der dazugehörige Leitfaden können für die Vorbereitung auf die die Re-Anerkennung für die Vertragsperiode 2027 bis 2030 verwendet werden. Diese Vorgaben finden Sie in der untenstehenden Dienstleistung.