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Für Einrichtungen

Ausserkantonale Einrichtungen

Mit der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) haben sich die Kantone auf eine Zusammenarbeit im Bereich der sozialen Einrichtungen geeinigt. Der Kanton Aargau finanziert ausserkantonale Angebote in IVSE anerkannten Einrichtungen in den Bereichen A, B und D.

Für ausserkantonale Einrichtungen informieren die Detailinformationen zur Kostenübernahmegarantie (KüG) über die Finanzierung und Regelung im Kanton Aargau im Bereich A (stationäre Einrichtungen für Kinder und Jugendliche), Bereich B (Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Beeinträchtigungen) und Bereich D (Einrichtungen der externen Sonderschulung).

Bei Fragen wenden Sie sich an die IVSE-Verbindungsstelle des Kantons Aargau.

Mutations- und Austrittsmeldungen sind der Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten zu melden.