Für Einrichtungen
Grundsätzlich brauchen alle Einrichtungen für Personen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen im Kanton Aargau, in denen vier oder mehr Personen betreut werden, eine Betriebsbewilligung oder eine Anerkennung.
Gemäss Betreuungsgesetz ist die Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten des Departements Bildung, Kultur und Sport die Aufsichtsbehörde für alle bewilligten und anerkannten Einrichtungen sowie für die Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege (DAF) mit Geschäftssitz im Kanton Aargau.
Zugriff Extranet
Die Abteilung SHW vergibt den Zugriff an die definierten Zielgruppen, damit diese die für sie relevanten Themen abrufen können. Voraussetzung dafür ist ein Login auf der Webseite des Kantons Aargau. Um die Zugriffsberechtigung zu erhalten, bitten wir Sie, Ihre Konto-ID an shw@ag.ch zu senden.
Bei technischen Problemen bitten wir Sie, sich direkt via Kontaktformular an die Informatik Aargau, DFR zu wenden.