Angebotsplanung
Der Kanton Aargau ist gemäss Bundesverfassung verpflichtet, für Menschen mit Behinderungen ein angemessenes Betreuungsangebot und eine ausreichende Sonderschulung zu schaffen.
Die Angebotsplanung stellt gemäss dem Betreuungsgesetz sicher, dass für alle Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen differenzierte Angebote zur Verfügung stehen, die dem individuellen schulischen, betreuerischen und pflegerischen Bedarf dieser Menschen entsprechen. Durch die Angebotsplanung soll der Kanton Aargau die benötigten Plätze bedarfsgerecht planen und die verfügbaren Mittel optimal einsetzen können.
Bedarfsprognose und Angebotsplanung
Prozess der Bedarfsprognose und Angebotsplanung
Alle vier Jahre wird eine grundsätzliche Überarbeitung der Bedarfsprognose im Kanton Aargau vorgenommen und darauf basierend eine neue Angebotsplanung erstellt. Zweck dieser umfassenden Überarbeitung ist es, langfristige Entwicklungen und Trends zu prognostizieren, strategische Entscheidungen für das bereitzustellende Angebot zu treffen sowie eine Planung der Platzzahlen auf Ebene des Kantons bereitzustellen. Im Rahmen einer jährlichen Aktualisierung werden die Bedarfsprognose ergänzt und zudem laufende Planungsfragen behandelt, so beispielsweise die Feststellung einer Überbelegung in einem Angebotsbereich und das Ergreifen entsprechender kurzfristiger Massnahmen.
Leistungsbeschaffung
Informationen zu anstehenden Leistungsbeschaffungen werden hier aufgeführt.