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Sport

Swisslos-Sportfonds Aargau

Die Mittel des Swisslos-Sportfonds Aargau sind für die Sport- und Bewegungsförderung im Kanton Aargau von zentraler Bedeutung.

Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie stellt mit der Durchführung von Lotteriespielen finanzielle Mittel für den Sport bereit. Der Kanton Aargau unterstützt die Förderung des gemeinnützigen, privatrechtlich organisierten Sports in den Sportverbänden, -vereinen, Gemeinden und in weiteren Organisationen mit Mitteln aus dem Swisslos-Sportfonds Aargau.

Förderbereiche

Sportbauten und -anlagen

Beiträge können ausgerichtet werden an den Erwerb, die Erstellung, die Erneuerung und die Erweiterung von Sportbauten und -anlagen mit Standort im Kanton Aargau oder Bezug zum Aargauer Sport. Eine Unterstützung von Bauten und Anlagen, die der Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe dienen oder zu einem rein kommerziellen Zweck betrieben werden, ist nicht möglich. Unter Anwendung eines degressiven Beitragsmodells beträgt der Beitragssatz 10 bis 40 Prozent, maximal aber 200'000 Franken. An Bauten und Anlagen von überregionaler Bedeutung können höhere Beiträge entrichtet werden. Die Beantragung eines Beitrags muss vor Baubeginn erfolgen.

Schwerpunktprogramm Kunstrasenplätze

Der Kanton Aargau unterstützt den Neubau von Fussball-Kunstrasenplätzen, welche in den Jahren 2024 bis 2027 eine Baubewilligung erhalten, mit einem Beitragssatz von 25 Prozent und mit bis zu 400'000 Franken aus dem Swisslos-Sportfonds Aargau. Dies entspricht einer Verdoppelung des aktuellen Maximalbeitrags für lokale Sportanlagen.

Im Schwerpunktprogramm können maximal 11 Fussball-Kunstrasenplätze unterstützt werden. Um von diesem Programm zu profitieren, müssen interessierte Gemeinden bis am 31. August 2024 der Sektion Sport eine Absichtserklärung zukommen lassen.

Informationen zum Schwerpunktprogramm Kunstrasenplätze (PDF, 3 Seiten, 83 KB)

Sportgeräte und -material

© fotocopter.ch

Unterstützt wird die Anschaffung von Sportgeräten und -material für den privatrechtlich organisierten Sport, welche im Besitz der gesuchstellenden Organisation sind. Sportgeräte und -material, deren Anschaffung der Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe dient, können nicht unterstützt werden. Die Rechnungsstellung darf bei Gesucheinreichung nicht mehr als drei Jahre zurückliegen.

Aus- und Weiterbildungskurse / Inspektionen

© Fabio Baranzini

Unterstützt werden Aus- und Weiterbildungskurse von aargauischen, interkantonalen sowie nationalen Sport- und Jugendverbänden für Trainerinnen und Trainer sowie Funktionärinnen und Funktionäre. Pro teilnehmende Person und Kurstag werden 30 Franken, für Halbtages- und Abendkurse 15 Franken ausgerichtet. Das Gesuch ist rechtzeitig vor der Durchführung des Kurses zu stellen. Für Leitende von Schiedsrichter- und Kampfrichterkursen, welche praktische Einsätze inspizieren, kann ein Beitrag von 50 Franken pro Inspektionstag abgerechnet werden.

Merkblatt "Beiträge aus dem Swisslos-Sportfonds Aargau an die Durchführung von Aus- und Weiterbildungskursen" (PDF, 2 Seiten, 30 KB)

Sport- und Jugendlager

© Fabio Baranzini

Beiträge können ausgerichtet werden an Sportlager, die mindestens fünf Tage dauern und von aargauischen, interkantonalen oder nationalen Sport- und Jugendverbänden durchgeführt werden. Der Beitrag beträgt 40 Franken pro teilnehmende Person (aargauische Verbände) beziehungsweise pro teilnehmende Person mit Wohnsitz im Kanton Aargau (interkantonale und nationale Verbände) und Lagerwoche. Lager die von J+S unterstützt werden, können mit Ausnahme nationaler Lager nicht unterstützt werden. Gesuche sind rechtzeitig vor Lagerbeginn zu stellen.

Merkblatt "Beiträge aus dem Swisslos-Sportfonds Aargau an die Durchführung von Sport- und Jugendlagern von Sport- und Jugendverbänden" (PDF, 2 Seiten, 126 KB)

Nachwuchsförderung Breitensport (Verbände)

© BASPO

Die Breitensport-Nachwuchsförderung der aargauischen Sport- und Jugendverbände wird mit einem jährlichen Beitrag unterstützt. Die Beiträge bemessen sich nach Art und Umfang der Förderungs- und Ausbildungsmassnahmen. Die Beantragung eines Beitrags hat bis zum 30. April des jeweiligen Jahres zu erfolgen.

Merkblatt "Beiträge aus dem Swisslos-Sportfonds an die Nachwuchsförderung Breitensport" (PDF, 3 Seiten, 194 KB)

Sportveranstaltungen

© Valentin Müller

Beiträge können ausgerichtet werden an internationale, nationale, interkantonale oder kantonale Sportveranstaltungen von besonderer Bedeutung. Von einer Unterstützung ausgeschlossen sind der reguläre Meisterschaftsbetrieb, Cupspiele sowie Vereinsanlässe wie Grümpel- und Plauschturniere. Die Beantragung muss rechtzeitig vor der Durchführung der Veranstaltung erfolgen.

Merkblatt "Beiträge aus dem Swisslos-Sportfonds Aargau an die Durchführung von Sportveranstaltungen" (PDF, 2 Seiten, 43 KB)

Elite Athletinnen und Athleten

© fotocopter.ch

Spitzensportlerinnen und -sportler der olympischen, nicht-olympischen und paralympischen Einzel- oder Teamsportarten, die im Besitz einer Swiss Olympic Card Gold, Silber, Bronze oder Elite und im Aargau wohnhaft sind, können mit Förderbeiträgen unterstützt werden. Athletinnen und Athleten aus einer Mannschaftssportart können von Förderbeiträgen profitieren, wenn sie von der Stiftung Schweizer Sporthilfe projektbezogen unterstützt werden.

Aargauer Top-Mannschaften

Aargauer Top-Mannschaften, die in der höchsten oder zweithöchsten nationalen Liga vertreten sind, können mit einem jährlichen Förderbeitrag unterstützt werden, wenn sie über ein nachhaltiges Förderkonzept verfügen. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von der Einstufung der Sportart durch Swiss Olympic, der Bedeutung der Sportart im Kanton Aargau und der Qualität des Förderkonzepts.

Nachwuchs-Stützpunkte

Beitragsberechtigt sind nur von den nationalen Verbänden gemeldete und von Swiss Olympic anerkannte Trägerschaften gemäss Datenbank Swiss Olympic. Das Berechnungstool zur Berechnung der Förderbeiträge lehnt sich direkt an Swiss Olympic an und berücksichtigt die Berufstrainer-Stellenprozente, die Talent Cards (national oder regional) sowie die Stufe der Trägerschaft (national oder regional). Die Auszahlungen an alle Stützpunkte erfolgen gleichzeitig im Frühjahr. Rückwirkende Zahlungen sind nicht möglich.

Sportprojekte

Projekte zur Sport- und Bewegungsförderung und zur Erschliessung neuer Zielgruppen sowie die Teilnahme an nationalen Präventionsprogrammen können mit Beiträgen unterstützt werden. Es können neue sowie laufende Projekte unterstützt werden. Es ist ein entsprechendes Gesuch zu stellen.

Gesuchstellung

Sichtbarmachung der Unterstützung

Die Unterstützung aus dem Swisslos-Sportfonds Aargau ist in allen Kommunikationskanälen (Vereinsbroschüren, Programmhefte, Webseiten, etc.) gemäss Manual sichtbar zu machen. Hierfür stehen das Sportfonds-Logo und das Sportfonds-Inserat zum Download bereit.

Logos und Claims Swisslos-Sportfonds Aargau (ZIP, 19,4 MB)
Manual zur Anwendung des Logos (PDF, 12 Seiten, 272 KB)