Gymnasium 27+
Mit dem Projekt Gymnasium 27+ wird der gymnasiale Lehrgang im Aargau erneuert und zukunftsfähig gemacht. Die Basis bilden die neu erarbeiteten Grundlagen der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) und des Bundes.
2018 haben EDK und Bund das gemeinsame Projekt Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität (WEGM) lanciert, um den aktuellen gesellschaftlichen, kulturellen und technologischen Entwicklungen gerecht zu werden und die gymnasiale Maturität zu stärken. Die schweizweiten Grundlagen für das Gymnasium – das Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR) und die gleichlautende Verordnung des Bundes (MAV) – stammen aus der Mitte der 1990er Jahre und wurden komplett revidiert und verabschiedet. Das neue MAR vom 22. Juni 2023 und die neue MAV vom 28. Juni 2023 traten am 1. August 2024 in Kraft. Mit der Aktualisierung dieser Grundlagen soll die anerkannte Qualität der gymnasialen Maturität schweizweit gesichert und der prüfungsfreie Zugang zur Universität langfristig sichergestellt werden. Die eingeführten Neuerungen umfassen verschiedene qualitätssteigernde Elemente, welche die Basis für den gesamtschweizerischen Rahmenlehrplan bilden.
Der neue Rahmenlehrplan der EDK wurde am 20. Juni 2024 verabschiedet und trat ebenfalls am 1. August 2024 in Kraft. Dieser bildet zusammen mit dem MAR und der MAV die Basis für das kantonale Projekt Gymnasium 27+. Das Projekt kann zudem auf weiteren zentralen Grundlagen aufbauen, die im Rahmen des kantonalen Projekts Kanti 22 erarbeitet wurden. Dazu gehören beispielsweise Überlegungen zur Stundentafel oder die zu den Maturprüfungen der Zukunft.
Das kantonale Projekt ist breit abgestützt: Die Schulleitungen und Lehrpersonen übernehmen in den Teilprojekten massgebliche Aufgaben. Zudem werden die Haltungen der wichtigsten Anspruchsgruppen in einer Begleitgruppe abgeholt, zu der Vertretungen der Lehrpersonenverbände, der Schulkommissionen oder der Schülerschaft gehören.
Die Neuerungen im Überblick
- Die verbindliche Mindestdauer für alle anerkannten gymnasialen Lehrgänge in der Schweiz beträgt vier Jahre.
- Die basalen Kompetenzen in der Unterrichtssprache und in Mathematik werden gestärkt.
- Die Fächer Informatik sowie Wirtschaft und Recht werden zu Grundlagenfächern aufgewertet und sind dementsprechend künftig Teil des Maturitätszeugnisses.
- Der bestehende Fächerkatalog für Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer auf Bundesebene wurde aufgehoben. Neu liegt die Verantwortung für die Ausgestaltung bei den Kantonen.
- Die Förderung von Chancengerechtigkeit, Austausch und Mobilität sowie die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung ist neu eine Voraussetzung für eine Anerkennung der Maturitätslehrgänge.
Ziele
Das Projekt Gymnasium 27+ verfolgt das Ziel, die bewährten Elemente des Gymnasiums im Aargau zu übernehmen, es aber mit Blick auf die gegenwärtigen gesellschaftlichen Entwicklungen zu aktualisieren und zukunftsfähig auszurichten. Dabei sollen insbesondere Spielräume, also Bereiche, die nicht durch den Bund und die EDK vorgeben werden, innovativ genutzt werden. Dies betrifft vor allem die Struktur des Gymnasiums, die Stundentafeln, die Lehrpläne und die Maturitätsprüfungen.
Inhalte - Teilprojekte
Das Projekt ist aufgeteilt auf drei Teilprojekte:
Struktur, Stundentafeln, Promotionsbedingungen
In Teilprojekt 1 werden die Struktur, die Stundentafeln und die Promotionsbedingungen für das Gymnasium, das Sportgymnasium an der Alten Kantonsschule Aarau und den Maturitätslehrgang an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene erarbeitet und durch den Regierungsrat beschlossen. Zudem werden die nötigen Umsetzungshilfen erarbeitet, und es wird der Entscheid gefällt, ob es weiterhin für jede Schule neben einem kantonalen Rahmenlehrplan einen eigenen schulischen Lehrplan geben wird oder ob künftig nur noch ein Lehrplan für den ganzen Kanton geführt wird.
Lehrpläne
Im Rahmen von Teilprojekt 2 werden die Lehrpläne durch Aargauer Lehrpersonen erarbeitet, extern validiert und durch den Regierungsrat beschlossen. Zudem werden die fachlichen Treffpunkte an der Nahtstelle zwischen Bezirksschule und Gymnasium abgestimmt, um die zu erreichenden Kompetenzen abzugleichen.
Maturitätsprüfungen
In Teilprojekt 3 wird die Maturitätsprüfung der Zukunft erarbeitet. Dabei werden die Rahmenvorgaben für die Maturitätsprüfungen aktualisiert und durch die Maturitätsprüfungskommission beschlossen.
Zeitplan
- Interview mit der Projektleitung Gymnasium 27+ (Schulblatt AG/SO, Ausgabe 4/2024) (PDF, 3 Seiten, 1,8 MB)
- Entwicklungsschwerpunkt Kanti 22 – Weiterentwicklung an den Aargauer Mittelschulen im AFP 2024-2027 (PDF, 313 Seiten, 3,8 MB)
Rechtliche Grundlagen
- Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (Maturitätsanerkennungsreglement, MAR) vom 22. Juni 2023 (SAR 400.470)
- Verordnung über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen (Maturitätsanerkennungsverordnung, MAV) vom 28. Juni 2023 (SR 413.11)
- Mittelschuldekret (SAR 423.120)
- Maturitätsverordnung (SAR 423.152)
- Mittelschulverordnung (SAR 423.123)