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Dossiers & Projekte

Kantonales Kulturkonzept 2023–2028

Das kantonale Kulturkonzept ist ein zentrales strategisches Instrument für die Kulturpolitik der Periode 2023–2028. Es beinhaltet Ziele für die Kulturförderung, Kulturpflege und Kulturvermittlung und formuliert konkrete Massnahmen zur Zielerreichung.

Das kantonale Kulturkonzept wurde am 16. November 2022 vom Regierungsrat gutgeheissen. Am 25. November wurde es als Botschaft an den Grossen Rat überwiesen.

Das Aargauer Kulturkonzept basiert im Besonderen auf einem Kulturverständnis,

  • das professionelles Kunstschaffen sowie Laienkultur und lebendige Traditionen umfasst,
  • das kollektive Wissensbestände über die Vergangenheit und das Kulturerbe pflegt, erschliesst und vermittelt,
  • das der Vielfalt kultureller Ausdrucksweisen verpflichtet ist, die sich im Kanton entfalten oder einen Bezug zum Aargau haben, sei dies inhaltlich oder durch eine persönliche Verbundenheit der Kulturakteurinnen und -akteure mit dem Kanton,
  • das durch Vielfalt und Qualität der Kulturangebote einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität im Aargau und zur Wettbewerbsfähigkeit des Kantons leistet.

Kultur?

Unter Kultur wird in verschiedenen Zusammenhängen Unterschiedliches verstanden. Im Kontext der kantonalen Kulturpolitik lässt sich Kultur wie folgt umschreiben: Unter Kultur ist alles zu verstehen, was Individuen und Gruppen in Vergangenheit und Gegenwart gestaltend und sich mitteilend zum Ausdruck bringen und gebracht haben, sei dies in literarischer, bildnerischer, musikalischer, performativer oder anderer Form. Kultur ist ein wichtiges Element für die individuelle Entfaltung. Gleichzeitig ist sie ein zentraler gemeinschaftsbildender Faktor.

Kulturgesetz als Basis

Das aktuelle Kulturgesetz ist seit 2010 in Kraft. Es formuliert die grundlegenden Ziele und Leitlinien der kantonalen Kulturpolitik und ist auf einen langen Zeithorizont hin angelegt. Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags im Bereich Kultur ist im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans und des Entwicklungsleitbilds des Regierungsrats in die mittel- und langfristige Planung der zuständigen politischen Instanzen eingebunden.

Gründe für ein Kulturkonzept

  • Das Kulturgesetz verlangt eine regelmässige Wirkungskontrolle. Mit dem vorliegenden Kulturkonzept werden Ziele für einen Zeithorizont von sechs Jahren formuliert. Gleichzeitig wird damit die Grundlage für eine erneute Wirkungskontrolle nach Ablauf dieser Frist gelegt.
  • Das vorliegende Kulturkonzept ergänzt und konkretisiert die im Entwicklungsleitbild des Regierungsrats angelegten Leitlinien. Das Entwicklungsleitbild behandelt die Kultur in Relation zu anderen Politikfeldern, so dass dort einzelne, für die Kulturpolitik relevante Aspekte, nicht vorkommen.

Ziel und Zweck des Kulturkonzepts

Das Kulturkonzept dient mehreren Zwecken:

  • Es formuliert konkrete Ziele für die kantonale Kulturpolitik, setzt Prioritäten und formuliert entsprechende Massnahmen.
  • Es nimmt die Kulturlandschaft Aargau als Ganzes in den Blick. Im Vordergrund stehen nicht die kantonalen Kulturinstitutionen / Fachstellen und ihre Aufgaben, sondern ihr Zusammenwirken mit den Kulturakteurinnen und -akteuren auf allen Ebenen, seien es Kulturschaffende, Gemeinden, Städte und Regionen, Kulturinstitutionen, -kommissionen, -veranstaltende oder -vereine.
  • Es schafft gegenüber Behörden und Kulturakteurinnen und -akteuren im Kanton Transparenz hinsichtlich der Richtung der kantonalen Kulturtätigkeit.
  • Es liefert wichtige Orientierungspunkte für den Aufgaben- und Finanzplan, mit dem der Regierungsrat und der Grosse Rat den zielgerichteten und wirkungsorientierten Einsatz der finanziellen Mittel des Kantons im Kernbereich öffentlicher Aufgaben steuern. Darüber hinaus dient das Kulturkonzept als Leitlinie für die Fördertätigkeit im Nicht-Kernbereich öffentlicher Aufgaben, wo der Regierungsrat Mittel aus dem Swisslos-Fonds einsetzen kann.

Erarbeitung des Kulturkonzepts

Das Kulturkonzept 2023–2028 wurde von Oktober 2020 bis Ende 2022 im Rahmen eines breit abgestützten Prozesses unter der Federführung des Leiters der Abteilung Kultur und der Präsidentin des Aargauer Kuratoriums vorbereitet und erarbeitet. Eine Projektarbeitsgruppe, bestehend aus Fachpersonen aus der Abteilung Kultur, dem Kuratorium und externen Sachverständigen, wirkte massgeblich an der Erarbeitung der Grundlagen und der Entwicklung kulturpolitischer Stossrichtungen mit. In zwei Forumsveranstaltungen am 8. Januar 2022 und am 30. April 2022 wurden die Aargauer Kulturakteurinnen und -akteure sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Gesellschaft in den Erarbeitungsprozess mit einbezogen. Zusätzlich wurden weitere Anspruchsgruppen konsultiert, beispielsweise das Aargauer Kuratorium, die Kommission für Kulturfragen, der Aargauische Kulturverband, die Stiftung Pro Argovia oder das Kader der Abteilung Kultur.