Revision des Instrumentalunterrichts

Die Revision des Instrumentalunterrichts hat zum Ziel, den chancengerechten Zugang zum Instrumentalunterricht für Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss der Sekundarstufe II zu verbessern und die Personaladministration der Instrumentallehrpersonen zu vereinfachen.
Im Mai 2023 hat der Grosse Rat die Motion Gabriel Lüthy betreffend Revision des Instrumentalunterrichts (GR 22.337)(öffnet in einem neuen Fenster) überwiesen. Mit der Motion wird der Regierungsrat beauftragt, den chancengerechten Zugang zum Instrumentalunterricht für Kinder und Jugendliche im Kanton Aargau bis zum Abschluss der Sekundarstufe II zu verbessern.
Das Angebot an Instrumentalunterricht ist im Kanton Aargau kommunal/regional organisiert und variiert stark bezüglich Instrumentenauswahl und Unterrichtstarifen. In einzelnen Gemeinden haben die Schülerinnen und Schüler keinen Zugang zu einer Musikschule. Sie sind angewiesen auf Unterrichtsangebote von Privatpersonen. Von der 6. bis 9. Klasse besteht an der Volksschule zwar das unentgeltliche Wahlfach Instrumentalunterricht. Diese wöchentliche Drittelslektion (15 Minuten) pro Schülerin, Schüler ist für eine effektive Förderung aber in der Regel zu kurz und wird deshalb oftmals und kostenpflichtig auf 25 Minuten verlängert. Auch für die Berufslernenden besteht nicht in allen Gemeinden ein Zugang zu subventioniertem Unterricht.
Die Personaladministration wird für praktisch jede Aargauer Instrumentallehrperson an zwei Orten parallel erledigt: Bei der Volksschule mit Lohnauszahlung über den Kanton sowie bei der Trägerschaft der Musikschule mit Lohnauszahlung über diese Trägerschaft. Dabei gibt der Kanton die Löhne für den Wahlfachunterricht der Volksschule einheitlich vor. Die Musikschulen ihrerseits bestimmen eigenständig die Löhne für den kostenpflichtigen Instrumentalunterricht an der jeweiligen Musikschule. Damit erhalten Instrumentallehrperson für die gleiche Arbeit teilweise drei oder mehr unterschiedliche Löhne innerhalb des Kantons und stehen meist auch bei einem Teilpensum in mehreren Arbeitsverhältnissen.
Ziele
Der chancengerechte Zugang zum Instrumentalunterricht soll für alle Kinder und Jugendlichen bis Ende der Sekundarstufe II verbessert werden. Dazu fordert die Motion, das Wahlfach Instrumentalunterricht der Volksschule durch einen kantonalen Bildungsauftrag Instrumentalunterricht an die Gemeinden zu ersetzen. Dieser beinhaltet ein Mindestangebot an Instrumenten einschliesslich Sologesang, Ensembleunterricht, einen Stufentest und ein Begabtenkonzept. Die Kosten sollen einheitlich auf Kanton, Gemeinden und Eltern aufgeteilt werden.
Um die Doppelspurigkeiten in der Personaladministration der Instrumentallehrpersonen zu vereinfachen, soll die Personalverantwortung für die Instrumentallehrpersonen vollständig den Gemeinden übertragen werden.
Die Revision des Instrumentalunterrichts soll auch dazu beitragen, den Zugang zum Instrumentalunterricht attraktiver und kostengünstiger zu gestalten und damit den Nachwuchs in den zahlreichen Musikgesellschaften der Gemeinden zu fördern. Das Angebot an möglichen Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Gleichzeitig gehen die Schülerzahlen im Instrumentalunterricht stetig zurück. Dies vermindert die Möglichkeiten zur kulturellen Teilhabe und könnte letztlich ein wesentliches Element des kulturellen Zusammenlebens in den Gemeinden gefährden.
Vorgehen
Um einen Umsetzungsvorschlag zur Revision des Instrumentalunterrichts zu erarbeiten, hat das Departement Bildung, Kultur und Sport eine Begleitgruppe mit Vertretungen aller beteiligten und betroffenen Akteure installiert. Es sind dies in erster Linie die Gemeinden sowie die Musik- und Personalverbände.
Die Revision des Instrumentalunterrichts bedingt voraussichtlich eine Anpassung der Kantonsverfassung. Nach einer öffentlichen Anhörung wird die Vorlage nach dem Beschluss des Grossen Rats deshalb dem Volk vorgelegt.
Zeitplan
Wann | Was |
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4. Quartal 2025 | Anhörung |
2. Quartal 2026 | Botschaft zur 1. Lesung an den Grossen Rat |
3. Quartal 2026 | 1. Lesung Grosser Rat |
1. Quartal 2027 | Botschaft zur 2. Lesung an den Grossen Rat |
2. Quartal 2027 | 3. Lesung Grosser Rat |
4. Quartal 2027 | Erstmöglicher Termin Volksabstimmung Verfassungsänderung |
Schuljahr 2028/29 | Inkraftsetzung |