Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten
Die Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten ist verantwortlich für die Planung, Steuerung, Aufsicht und Finanzierung von bedarfsgerechten Angeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit besonderen Betreuungsbedürfnissen. Als Grundlage dafür dienen die Betreuungsgesetzgebung und die kantonale Angebotsplanung. Die quantitative, qualitative und finanzielle Steuerung der Angebote wird durch Leistungsvereinbarungen mit anerkannten Einrichtungen sichergestellt.
Sonderschulen & Behindertenbetreuung
Rechtliche Grundlagen
- Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (SAR 428.030)
- Verfassung des Kantons Aargau § 29 (SAR 110.000)
- Betreuungsgesetz (SAR 428.500)
- Betreuungsverordnung (SAR 428.511)
- Verordnung über die integrative Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, die Sonderschulung sowie die besonderen Förder- und Stützmassnahmen (SAR 428.513)