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eBau Aargau

Häufige Fragen und Support zu eBau Aargau

Bei Fragen zu Ihrem Baugesuch wenden Sie sich bitte an die für das Gesuch zuständige Gemeinde. Die Gemeinden leisten zudem auch Unterstützung bei Anwenderfragen. Häufig gestellte allgemeine sowie technische Fragen sind auf dieser Seite zusammengefasst.

Sollte Ihre Frage nicht aufgelistet sein, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Bei technischen Problemen mit der Applikation nutzen Sie bitte das Formular: Kontaktformular Smart Service Portal.

Häufige allgemeine Fragen:

Können die Gesuche auch noch konventionell eingereicht werden?

Grundsätzlich werden Gesuche nur noch elektronisch entgegengenommen. Sollte die Online Einreichung aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, muss das Vorgehen und allfällige Kostenfolgen mit der jeweiligen Gemeinde abgeklärt werden.

Wie werden die Gemeinden bei der Einführung von "eBau Aargau" unterstützt?

Die Gemeinden werden bei der Einführung von "eBau Aargau" von kantonaler Seite begleitet und unterstützt.

Bevor eine Gemeinde an die Applikation angeschlossen wird, haben die Mitarbeitenden der Bauverwaltungen verschiedene Möglichkeiten, die Funktionen der neuen Lösung kennen zu lernen:

Was ist mit Gemeinden, die bereits mit einer Gemeinde-Software arbeiten?

Gemeinden, die bereits eine Bauverwaltungslösung im Einsatz haben, werden ab 2023 an "eBau Aargau" angeschlossen. Damit sie ihre Lösung weiterhin wie gewohnt nutzen können, wird eine Schnittstelle nach dem eCH-Standard 0211 zur Verfügung gestellt. Die dafür nötige Schnittstelle wird ab 2021 gemeinsam mit den Bausoftwareanbietern spezifiziert und realisiert. Getestet wird die Schnittstelle ab 2022 mit Pilotgemeinden, die bestehende Lösungen bereits im Einsatz haben.

Welche Kosten entstehen für eine Gemeinde mit einem Anschluss an "eBau Aargau"?

Die Investitionskosten für die Entwicklung von "eBau Aargau" werden vom Kanton übernommen. Für Gemeinden, die sich "eBau Aargau" anschliessen, fallen somit keine Lizenz- oder Beschaffungsgebühren an. Gemäss des Entscheides PSA 03/22 entstehen den Gemeinden für die Nutzung der bestehenden E-Government Aargau Plattform keine Betriebskosten. Bei der Einführung von Nachfolgelösungen muss die Kosten-Situation neu beurteilt werden.

Wo werden die Baugesuchsdaten von "eBau Aargau" abgelegt?

Mit "eBau Aargau" werden die Gesuchsunterlagen neu auf kantonalen Servern gespeichert, bleiben aber weiterhin im Besitz der Gemeinden. Die kantonalen Instanzen haben keinen Einblick in diese Unterlagen, es sei denn, sie werden aktiv durch die kommunale Bauverwaltung zur Vernehmlassung eingeladen.

Die dauernde Dokumentenablage erfolgt für Gemeinden ohne eigene Bauverwaltungslösung in "eBau Aargau"

Bei Gemeinden, die mit einer Bauverwaltungssoftware arbeiten, werden die Daten wie bis anhin von der Gemeinde selber auf der eigenen Infrastruktur verwaltet und abgelegt.

Ordnungsgemässe Aktenführung und Aufbewahrungsfrist

Eine ordnungsgemässe Aktenführung ist auch im Baubewilligungsverfahren absolut unerlässlich. Im Baubewilligungsverfahren führt die im Verfahren federführende Behörde, also die Gemeinde, das Liegenschaftsdossier lückenlos (physisch oder elektronisch). Im Baupolizeibereich gibt das Dossier Auskunft über Baugesuche mit Beilagen, Baubewilligungen, Baukontrollberichte und allfälligen Bussenverfügungen. Die administrative Aufbewahrungsfrist gilt solange das Gebäude steht (ruhende oder dauernde Aktenablage), erst danach wird das Dossier archiviert. Vorentscheide und nicht ausgeführte Bauten sollten als potenzielle Vorakten für spätere Gesuche der Aktenablage zugeführt werden.

Wem gehören die Daten?

Die Baugesuchsdaten gehören der jeweiligen Gemeinde und können weder von den anderen Gemeinden noch vom Kanton eingesehen werden (Ausnahme: Kantonsadministrator). Die Daten werden auf der Infrastruktur des Kantons abgelegt.

Wer kann auf die Baugesuchsdaten der Gemeinde zugreifen?

Die Gemeinde bestimmt, welche Benutzer Lese- und Editierrechte auf die Gesuchsunterlagen haben. Diese Rechte können in globo auf alle Gesuche (z. B. für Kommissionsmitglieder, Gemeinderat, etc.) oder aber auf einzelne Gesuche beschränkt vergeben werden.

Was muss eine Gemeinde tun, wenn sie künftig mit "eBau Aargau" arbeiten möchte?

Nehem Sie mit uns Kontakt auf. Sie können dazu das zentrale Kontaktformular des "Smart Service Portals" nutzen.

Wie informiere ich mich über die Schulungen von "eBau Aargau"?

Aktuell bieten wir keine Schulungen an. Sollten Sie dennoch Interesse an einer Schulung haben, können Sie uns gerne über das Kontaktformular kontaktieren. Wir werden dann prüfen wann und wie wir ihnen eine Schulung anbieten können.

Wie werde ich im täglichen Umgang mit "eBau Aargau" unterstützt?

Ein regelmässiges Arbeiten mit "eBau Aargau" ist wichtig für den Lernprozess (Routine). Das stellt insbesondere für kleine Gemeinden mit wenigen Baugesuchen eine Herausforderung dar. Zur Unterstützung stellt das BVU eine Benutzeranleitung "Online-Schalter" (für Gesuchstellende) und eine Benutzeranleitung "Prozessablauf Bauverwaltung" (für Mitarbeitende Bauverwaltung) zur Verfügung.

Warum hört der Baubewilligungsprozess für die Gemeinden (ohne Bauverwaltungslösung) auf "eBau Aargau" mit dem Erstellen des Bauentscheids auf?

Das Vorprojekt zum Projekt "Baugesuch bewilligen – Online-Portal für Baugesuche" stammt aus dem Jahr 2014 und wurde dank der Mitarbeit von Gemeinden und aufgrund einer umfassenden Umfrage bei den Gemeinden erstellt. Bei der Definierung des elektronischen Prozesses (auf Seiten der Gemeinde) hat man sich damals dazu entschieden, ausschliesslich das Baubewilligungsverfahren zu optimieren (bis und mit Ausfertigung Bauentscheid). Auf die Integrierung des Vollzugs (Bauphase, Kontrollphase und Abnahmephase) im elektronischen Prozess hat man verzichtet, da man bestehende Bauverwaltungslösungen nicht konkurrenzieren wollte.

Heute werden wir von Gemeinden immer wieder angefragt, ob man diesen Entscheid nicht überdenken und den Vollzugsprozess bei der Umsetzung von "eBau Aargau" einbauen könne. Wir nehmen diese Anliegen ernst und haben erste Anpassungen aufgenommen. Bei der Initiierung einer 2. oder 3. Generation von "eBau Aargau" kann möglicherweise über eine Erweiterung der Applikation um den Vollzugsprozess nachgedacht werden.

Häufige technische Fragen:

Welche Funktionen deckt "eBau Aargau" ab?

Mit "eBau Aargau" kann der ganze Baubewilligungsprozess vom Einreichen des Gesuchs bis zur Erstellung der Verfügung abgedeckt werden. Die Kommunikation mit Gesuchstellenden (Einfordern von Unterlagenergänzungen) und Fachstellen (Einholen von Stellungnahmen) läuft digital über die Applikation. Weiterhin über den Postweg laufen fristauslösende Verfügungen und fristgebundene Eingaben wie Einwendungen.

Hat "eBau Aargau" eine Schnittstelle zum GWR?

Die Schnittstelle zum GWR (für alle Gemeinden ohne Bauverwaltungslösung) sowie Verbesserungen in der Anwendung von "eBau Aargau" werden bei der Nachfolge Lösung aufgenommen. Wann diese zur Verfügung steht, können wir leider noch nicht sagen.

Welche Anpassungen an der Infrastruktur sind für "eBau Aargau" notwendig?

Gemeinden, welche sich an "eBau Aargau" anschliessen, werden folgende Anpassungen an der Infrastruktur empfohlen:

  • Zwei Bildschirme pro Arbeitsplatz und PDF-Viewer für alle Mitarbeitenden, welche mit Plänen arbeiten. Ein Bildschirm sollte vorzugsweise etwas grösser sein (mindestens 24-Zoll). Dualport-Grafikarte für zwei Monitore mit möglichst hoher Auflösung
  • Internetleistung mit mindestens 25MB/s (Download), bzw. 10MB/s (Upload) (bei mehreren Benutzern entsprechend höher)
  • Ein öffentlicher PC-Arbeitsplatz mit zwei Bildschirmen oder einem grossen Bildschirm für die öffentliche Auflage
  • Beamer oder grosser Bildschirm für die Besprechung von Baugesuchen in Bauverwaltung und/oder Gemeinderat / Kommission
  • Evtl. elektronische Tablets für Augenscheine auf Baustellen

Die vorgesehene Infrastruktur kann auch bei anderen künftigen E-Government-Prozessen eingesetzt werden.

Wie sieht der Support-Service von "eBau Aargau" aus?

Für Supportanfragen von Gesuchstellenden, bei denen der Gemeinde-Administrator nicht weiterhelfen kann, bieten wir ein Supportformular an, über dieses beantworten wir gerne ihre Anliegen um ihnen zu helfen.

Wie wird die Applikation "eBau Aargau" über die nächsten Jahre auf dem neuesten Stand gehalten?

Der Auftrag des Departements BVU zur Umsetzung eines elektronischen Baubewilligungsprozesses EBP stammt aus dem Jahr 2014. Mit der Vergabe des Auftrags hat man sich entschieden, eine prozessorientierte Applikation zu beschaffen. Diese wurde auf der E-Government-Infrastruktur des Kantons Aargau geplant und realisiert. So konnte man von bereits bestehenden Bausteinen profitieren und Services wie "Mein Konto" nutzen. Um den aktuellen Anforderungen zu genügen, die Sicherheit zu gewährleisten und vom technologischen Fortschritt zu profitieren, wird diese Infrastruktur in den nächsten Jahren aktualisiert und zum Teil erneuert. Dies bedeutet auch für die Applikation "eBau Aargau" Neuerungen.

Selbstverständlich steht der Kanton Aargau dafür ein, dass die Entwicklung und Betreuung von "eBau Aargau" auch über die nächsten Jahre hinaus sichergestellt ist. Der Kanton hat dazu eine Strategie (Definition im Blueprint E-Government Service) entwickelt. Ab der Inbetriebnahme wird die Applikation laufend verbessert und angepasst werden.

Eine Softwareapplikation hat keine Abnutzung und auch keinen Verschleiss, da sie nur aus digitalen Daten besteht. Jedoch ist uns bewusst, dass aufgrund der technologischen Entwicklung mit einer begrenzten Lebenserwartung von sechs bis acht Jahren zu rechnen ist.

Auch im Rahmen der digitalen Transformation, wird der Baubewilligungsprozess beobachtet. Die nachhaltigen Auswirkungen des digitalen Wandels auf das künftige Aufbereiten und Einreichen von Baugesuchen soll in die nächste Generation einfliessen.

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