Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)
Das Konkordat "Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe" (IVHB) vereinheitlicht schweizweit die Baubegriffe und Messweisen.
Der Kanton Aargau hat in der Bauverordnung (§§ 16–31) die Begriffe und Messweisen der IVHB übernommen. Diese Bestimmungen finden allerdings erst dann Anwendung, wenn die Gemeinde ihren allgemeinen Nutzungsplan an die Begriffe und Messweisen der IVHB angepasst hat. Um den Gemeinden die Umsetzung zu erleichtern, hat der Kanton Empfehlungen erarbeitet.
- Erläuterungen der Definitionen des Anhangs IVHB (PDF, 25 Seiten, 2,5 MB)
- Empfehlungen für die Gemeinden: Integration der IVHB in die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) (PDF, 45 Seiten, 2,5 MB)
- Ortsbauliche und gestalterische Aspekte bei der Integration der IVHB in die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) (PDF, 36 Seiten, 10,0 MB)
- IVHB Erläuterungen vom 3. September 2013 (PDF, 21 Seiten, 10,9 MB)
- Erläuterungen zum Bau- und Nutzungsrecht des Kantons Aargau (BNR)
- Dokumente (Ortsplanung)