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Baurecht

Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)

Das Konkordat "Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe" (IVHB) vereinheitlicht schweizweit die Baubegriffe und Messweisen.

Im Anhang IVHB werden unter anderem die Begriffe "massgebendes Terrain" und "Gesamthöhe" definiert (Abbildung aus IVHB).

Der Kanton Aargau hat in der Bauverordnung (§§ 16–31) die Begriffe und Messweisen der IVHB übernommen. Diese Bestimmungen finden allerdings erst dann Anwendung, wenn die Gemeinde ihren allgemeinen Nutzungsplan an die Begriffe und Messweisen der IVHB angepasst hat. Um den Gemeinden die Umsetzung zu erleichtern, hat der Kanton Empfehlungen erarbeitet.