Ist mein Projekt UVP-pflichtig?
Es lohnt sich, die Frage nach der UVP-Pflicht schon beim Start eines Projektes zu stellen. Mit der frühzeitigen Abklärung können Kosten und Zeit eingespart werden.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Im Anhang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) sind alle UVP-pflichtigen Anlagen aufgeführt.
- Einige Anlagen sind generell UVP-pflichtig (z. B. AKW, Zementfabriken), andere nur wenn ein Schwellenwert überschritten wird (z. B. Parkhäuser für mehr als 500 Motorwagen).
- Anlagen, die im Anhang der UVPV nicht aufgeführt sind, sind nie UVP-pflichtig.
- Einen Spezialfall stellt die sogenannte wesentliche Änderung einer bestehenden Anlage dar (UVPV, Art. 2). Die Abklärung über die UVP-Pflicht muss in einem solchen Fall immer zusammen mit der kantonalen Umweltschutzfachstelle erfolgen.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, sich von den Fachstellen beraten zu lassen!