Energetische Bauvorschriften
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Energiegesetz des Bundes und des Kantons Aargau sowie den Zugang zu den rechtlichen Grundlagen.
Energiegesetz Bund
Das Energiegesetz des Bundes soll zu einer ausreichenden, breitgefächerten, sicheren, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung beitragen.
Es bezweckt:
- die Sicherstellung einer wirtschaftlichen und umweltverträglichen Bereitstellung und Verteilung der Energie;
- die sparsame und rationelle Energienutzung;
- die verstärkte Nutzung von einheimischen und erneuerbaren Energien.
Energiegesetz Kanton Aargau
Im Energiegesetz des Kantons Aargau wurden die Ziele des Bundes übernommen und auf unseren Kanton abgestimmt. In der Energieverordnung sind die Voraussetzungen für den Wärmeschutz von Bauten und die haustechnischen Anlagen festgelegt. Der Vollzug des Energiegesetzes erfolgt mittels energetischem Nachweis (Energienachweis), der bei einem Bauvorhaben zu erbringen und bei der Gemeinde einzureichen ist. Im Hochbau gilt die SIA Norm SN 520 380/1 (Ausgabe 2016) "Heizwärmebedarf".
Pflicht zur Nutzung der Solarenergie
Die Bundesversammlung hat am 30. September 2022 mit einem dringlichen Beschluss das Energiegesetz (EnG) verabschiedet und per 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt. Die darin festgehaltenen dringlichen Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter betreffen primär ausgewählte und meist umsetzungsreife Grossprojekte zur Stromerzeugung.
Mit dem Art. 45a wird die Pflicht eingeführt, bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 an der Fassade oder auf dem Dach, eine Solaranlage zu installieren.
Der Regierungsrat regelt die dazugehörenden Detailbestimmungen in einem neuen § 26a in der Energieverordnung (EnergieV, SAR 773.211). Diese wurde per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
Berechnungshilfe zum § 26a Energieverordnung (SAR 773.211) (PDF, 2 Seiten, 122 KB)
Merkblatt zur Nutzung der Solarenergie nach § 26a (PDF, 6 Seiten, 353 KB)