Um die ehrgeizigen Energieziele des Kantons zu erreichen, müssen auch denkmalgeschützte Immobilien so weit als möglich und mit dem Schutzanspruch verträglich auf den neuesten energetischen Stand gebracht werden.
Bei der Modernisierung denkmalgeschützter Objekte geht es vor allem um die Erhaltung der Bausubstanz. Dabei sind die baukulturelle Relevanz der Schutzansprüche sowie die besonderen bauphysikalischen Bedingungen zu berücksichtigen.
Folgende Objekte können von der Projektberatung profitieren:
- Denkmalgeschützte Objekte
- Schützenswerte Bauten
- Kirchliche und sakrale Gebäude
Bei der Beratung erhalten Sie Empfehlungen für Modernisierungsmassnahmen und eine Einschätzung der Kosten. Zudem erhalten Sie wichtige Informationen zu möglichen Förderungen.
Kosten:
Wir fördern die Beratung pro beheiztes Gebäude. Bei der Erstberatung werden alle Gebäude am Standort und pro Körperschaft begutachtet. Erfolgt sie Beratung für mehrere Gebäude am gleichen Standort und von der gleichen Körperschaft gleichzeitig, können die Förderbeiträge für maximal drei Gebäude kumuliert werden.
Kundenbeteiligung: ab Fr. 200
Förderbetrag Kanton: Fr. 600 pro Gebäude
Interessiert? Rufen Sie unsere zentrale Anlaufstelle an: 062 835 45 40