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Für Privatpersonen

Beratung für Schutzobjekte und kirchliche Bauten

Wir helfen Ihnen dabei, mit einer passenden Beratung Ihre denkmalgeschützte Immobilie auf den neusten energetischen Stand zu bringen.

Um die ehrgeizigen Energieziele des Kantons zu erreichen, müssen auch denkmalgeschützte Immobilien so weit als möglich und mit dem Schutzanspruch verträglich auf den neuesten energetischen Stand gebracht werden.

Bei der Modernisierung denkmalgeschützter Objekte geht es vor allem um die Erhaltung der Bausubstanz. Dabei sind die baukulturelle Relevanz der Schutzansprüche sowie die besonderen bauphysikalischen Bedingungen zu berücksichtigen.

Folgende Objekte können von der Projektberatung profitieren:

  • Denkmalgeschützte Objekte
  • Schützenswerte Bauten
  • Kirchliche und sakrale Gebäude

Die Projektberatung umfasst u. a. folgende Punkte:

Betrieb und Nutzung:

  • Wie kann der Betrieb des Gebäudes optimiert werden, insbesondere dann, wenn es nur temporär genutzt wird?
  • Raumklima: Wie schafft man ein optimales Raumklima? Wie wird richtig gelüftet?

Gebäudemodernisierung

  • Wie kann die Substanz des Gebäudes erhalten bleiben?
  • Welche Möglichkeiten bestehen, das Gebäude energieeffizienter zu machen?
  • Welche Möglichkeiten der Modernisierung gibt es? Was sind die Grenzen bzw. Risiken bei einer baulichen Anpassung?
  • Wie erörtern die Aspekte der Bauökologie und Bauphysik (Feuchtigkeit, Schwärzung, Schimmel)

Energie- und Haustechnik

  • Wärmeverteilung
  • Heizungssteuerungen
  • Einsatz erneuerbarer Energien
  • Elektrische Beleuchtung / Eruieren energieintensiver Geräte

Gut zu wissen

Wenn unsere Expertinnen und Experten ein Schutzobjekt analysieren, kann im Zuge der Beratung für Schutzobjekte und kirchliche Bauten gleichzeitig ein GEAK Plus erstellt werden, der ebenfalls gefördert wird (Förderbeitrag gemäss GEAK Plus).

Bei der Beratung erhalten Sie Empfehlungen für Modernisierungsmassnahmen und eine Einschätzung der Kosten. Zudem erhalten Sie wichtige Informationen zu möglichen Förderungen.

Kosten:

Wir fördern die Beratung pro beheiztes Gebäude. Bei der Erstberatung werden alle Gebäude am Standort und pro Körperschaft begutachtet. Erfolgt sie Beratung für mehrere Gebäude am gleichen Standort und von der gleichen Körperschaft gleichzeitig, können die Förderbeiträge für maximal drei Gebäude kumuliert werden.

Kundenbeteiligung: ab Fr. 200
Förderbetrag Kanton: Fr. 600 pro Gebäude

Interessiert? Rufen Sie unsere zentrale Anlaufstelle an: 062 835 45 40